Mietfrage: Rechtsschutzversicherung

  • Fakten:


    2 Parteien im Mietvertrag, mittlerweile getrennt und Partei 2 hat eine eigene Wohnung
    Beide stehen aber noch im Mietvertrag der Wohng., die nur Partei 1 nutzt


    Frage:


    Bei Auszug von Partei 1 und einem wahrscheinlichen Streit zw. Mieter und Vermieter, wie verhält es sich mit der Rechtsschutzvers. (die nur Partei 1 besitzt) ?


    Ich weiss schwierige Angelegenheit, aber diverse Stellen machen erst Montag wieder auf, wollte den beiden betreffenden aber vllt. vorher schon mal Tipps geben.

    Nix..............

  • Guck mal in die Police deiner Rechtsschutz. Wenn nur Partei 1 vom Mietrechtschutz erfasst ist (Standardfall), dann greift die auch nur für die Kosten einstehen, die der Partei 1 im Rechsschutzfall entstehen.


    Dh. wenn Partei 1 jetzt frühzeitig aus der Wohnung auszieht und seine Zahlungen einstellt, dann dürfte der Vermieter gegen Partei1+Partei2 gesamtschuldnerisch auf Miete klagen. Nur Partei 1 könnte sich dann die Anwaltskosten etc. von der Rechtsschutz finanzieren lassen. Partei2 müßte die wohl selbst übernehmen.


    Grüße
    altobelli


    PS: Rechsschutz greift aber eh nur wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Dh. wenn die Zahlung der Miete unberechtigterweise vor Ablauf des MietV eingestellt wird (z.B. weil kein Kündigungsrecht besteht), dann müsste die Rechtschutz dafür auch nicht eintreten.

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