Österreich: "Kundentäuschung" One erreicht einstweillige Verfügung gegen Mobilkom

  • Telekom-Regulator nimmt Telekom Austria wegen Sonderaktion ins Visier


    Weihnachten ist die stillste und friedlichste Zeit des Jahres. Dies scheint sich allerdings nicht auf den großen Einkaufsstrassen und schon gar nicht im vorweihnachtlichen Konkurrenz-Kampf der Firmen zu zeigen. Die Weihnachtsaktionen der Handybetreiber (der WebStandard berichtete) sind schon seit einigen Jahren immer wieder Auslöser für diverse Streitereien. So nun auch zwischen One und der Mobilkom.
    Versuchte Kundentäuschung


    Der Mobilfunkbetrieber One klagte vor Gericht auf Unterlassung der Werbung für die Weihnachtsaktion von Mobilkom. Laut Ansicht der Kläger würde diese Aktion eine versuchte Kundentäuschung darstellen, da die Werbung suggeriere, dass A1-Kunden, die sich im Rahmen der Aktion beim Provider anmelden, sofort einen Monat gratis telefonieren könnten. Tatsächlich würden aber erst nach einer Frist von sechs vollen Rechnungsmonaten bei aufrechtem Vertrag ein durchschnittlicher Monatsumsatz auf der A1-Rechnung gutgeschrieben. Dieser durchschnittliche Monatsumsatz errechnet sich aus den Umsätzen der ersten sechs vollen Rechnungsmonate. Zwar sei dieser Hinweis im Internet zu finden und auch im Lauftext der Fernsehwerbung eingeblendet, doch würden viele Kunden nach Ansicht von One getäuscht werden. Ein Richter schloss sich der Meinung von One an und stoppte die Kampagne.


    Kampagne wird modifiziert


    Laut ersten Angaben wurde das richterliche Urteil der Mobilkom bereits zugestellt. Als Konsequenz aus diesem Richterspruch müsste die Mobilkom die Fernseh- und Print-Kampagne modifizieren

    Originaltext

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!