Moin,
kann mir jemand sagen, ob eine Heizung, also der Heizkessel mit Steuerkrams,
unter §438 Abs. 1 Nr. 2 (b) (entsprechend übl. Verwendungszweck für Bauwerk)
oder unter Nr. 3 fällt.
Bitte keine Spekulationen, danke ![]()
Edit: Unterschied: 2 oder 5 Jahre Gewährleistung