ZitatOriginal geschrieben von Thorsten
Kann ich dann im Gegenzug auch Nachzahlungen eintragen?
Gilt dies auch für andere Posten, also Solidaritätszuschlag und allgemeine Steuern?
Thorsten
Ja, Nachzahlungen wie gesagt, kannste eintragen!!!! Soli, Steuerstrafen,etc. gehöhten zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen! Ich glaube, wird beschrieben in §12 EStG+ §10 KöSt.
Also:
Personensteuern wie z.B. die Einkommensteuer oder die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind nicht als Aufwendungen abzugsfähig.
Als Unternehmer kannste beispielsweise ansetzen:
Im Gegensatz dazu gelten Betriebssteuern wie etwa die Grundsteuer, die für ein zum Betrieb gehöriges Grundstück bezahlt wird, oder die Kfz-Steuer für den Firmen-Pkw als Betriebsausgaben.
Bist aber Privatmann!!!! Die Erstattung beruht ja auf den Jahr der Eheschließung, hier galt ja das besondere Verfahren, hier wurdest Du bevorzugt, daher vermutlich die Erstattung. Zuvor galt ja die Grundtabelle (Ledig)!!!! Mit der Eheschließung hast Du jetzt das Splittingverfahren....hier bekommst Du in der Regel Erstattungen von seitens der Kirchensteuer.....Noch was zur Erläuterung der Kirchensteuer. Sie beträgt 8 zw. 9% der Einkommenssteuer. Die Höhe des Satzes kommt auf das Bundesland an. Sie ist, wie gesagt, abzugsfähig!!!! Du machst doch die Steuererklärung mit einem Programm. Der fragt eigentlich von vorne bis hinten alles ab.... Damit bist Du eigentlich gut gerüstet!!!! Ja, Ja, unser Steuersystem ist nicht einfach! Vielleicht wird ja noch was mit der Erklärung auf den Bierdeckel
Hoffe, konnte Dir ein wenig helfen! Cya James!