ZitatOriginal geschrieben von Settler
hmm hab da jetzt spontan auch nichts gefunden, versuchs doch mal bei google
stimmt, google war mein Freund:
Amazon.de GmbH
Am Schloss Eichhof 1
36251 Bad Hersfeld
Telefon: +49 (0)180 / 53 54 990 (0,12 EUR/Min.)
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ZitatOriginal geschrieben von Settler
hmm hab da jetzt spontan auch nichts gefunden, versuchs doch mal bei google
stimmt, google war mein Freund:
Amazon.de GmbH
Am Schloss Eichhof 1
36251 Bad Hersfeld
Telefon: +49 (0)180 / 53 54 990 (0,12 EUR/Min.)
mist ausverkauft
Ich würde auch sagen, dass es hier wohl kein Problem mit der Preisbindung geben wird. Aber der Trick ist schon nicht schlecht, um diesem Problem aus dem Weg zu gehen und noch von der großen Nachfrage nach dem Buch zu profitieren.
Und wer beschwert sich hier?! Schließlich bekommt ihr ein buch und noch blumen. Ich finds klasse.
Oh, ich bin hier noch nicht so richtig zu hause. Gehe hier auf Diskussionsthemen ein, die wahrscheinlich schon lange durchgekaut sind. Sorry, habe nur die erste Seite gesehen.
ZitatOriginal geschrieben von hundehütte
Ich würde auch sagen, dass es hier wohl kein Problem mit der Preisbindung geben wird.
Dass ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung besteht, ist jedenfalls sicher, siehe u.a. http://www.heise.de/newsticker/meldung/49290 - Zitat: "Dabei mache es keinen Unterschied, ob der Buchhändler das Buch zu einem niedrigeren Betrag verkauft oder den Gutschein von dem gebundenen Verkaufspreis abzieht.", und eben letzteres liegt in diesem Fall vor.
Die Frage ist aber, ob sich ein Konkurrent wegen dieser einen Sache die Mühe macht, Blume2000 abzumahnen. Glaube kaum, dass die jetzt unter die Buchhändler gehen wollen...
Dem Gerichtsurteil liegt aber ein andere Sachverhalt zu grunde. Bei Amazon wurde direkt ein Preisnachlass auf das Buch gewährt.
"...ob der Buchhändler das Buch zu einem niedrigeren Betrag verkauft oder den Gutschein von dem gebundenen Verkaufspreis abzieht."
So ähnlich ist es auch bei Buch.de. Hier konnten die Meilen später mit dem Kaufpreis der Bücher verrechnet werden.
Bei Blumenstrauß ist ein direkter Zusammenhang zum Buch nicht geben. Deshalb wird es hier wohl eher schwierig das Gerichtsurteil eins zu eins anzuwenden.
ZitatOriginal geschrieben von hundehütte
Bei Blumenstrauß ist ein direkter Zusammenhang zum Buch nicht geben.
Klar besteht ein direkter Zusammenhang zum Buch.
Bei diesem Artikel ist das Buch in jedem Fall dabei, und bekanntlich ist die Buchpreisbindung sehr strikt. Irgendwelche Ausflüchte, dass noch eine andere Ware beiliegt oder es sich um einen Blumenhändler handelt, lässt ganz sicher kein deutsches Gericht gelten - schon deshalb nicht, weil dann jeder einem Buch einen 10-Cent-Artikel beilegen und sich damit von der Buchpreisbindung befreien könnte. Nein, Fakt ist, dass "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes" der Buchpreisbindung unterliegt und gewerbsmäßig für 24,90 Euro verkauft werden muss. In diesem Fall wurde es aber auf "Wunsch" des Bestellers für 19,90 Euro verkauft (falls man den Strauß nicht mit 0,00 Euro herausrechnet, sogar für noch weniger), so dass ein klarer Verstoß gegen die Buchpreisbindung vorliegt. Das lässt sich einfach nicht wegdiskutieren, glaub's mir. ![]()
Ok, dann habe ich mir das Angebot nicht richtig angeguckt. Ich dachte sie verkaufen das Buch für 24,9€ und dann erhält man den Strauß oben drauf. In diesem Fall könnte es nämlich wirklich sein, dass das Gerichtsurteil hier nicht anzuwenden ist bzw. muss ich dafür natürlich den Originaltext des Urteils lesen. Dafür Reicht kein Text von einem Journalisten, der vielleicht sogar schlecht zitiert bzw. den Zusammenhang nicht richtig darstellt. ![]()
Schade hatte ich gestern im Überfliegen gelesen und jetzt ist es nicht mehr verfügbar
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Gruß
Christopher
Hauptsache die schicken die bestellten auch alle raus...hab die Bestellung meiner Freundin storniert und bei Blume 2000 bestellt...sonst gibts Ärger, für die und für mich ![]()
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