Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung n. Gesetz?

  • Hi zusammen,


    irgendwie komm ich ganz durcheinander mit diesen dem neuen Schuldrecht....


    Wie sieht es mit der Gewährleistung aus, wenn ich einen gebrauchten PKW von einem Autohändler kaufe??


    Gehe ich richtig in der Annahme, das die gesetzlich 2 Jahre beträgt und dann per Vertrag auf 1 Jahr gekürzt werden kann?


    Innerhalb dieser 12 Monate gibts dann noch diese Unterteilung 6/6 Monate Beweislast Verkäufer/Käufer....


    Im klartext hieße das doch, das ein Gebrauchtwagen 6 Monate Garantie hat (komme was wolle... Beweislastumkehr halt) und die anderen 6 Monate wäre im Falle eines Falles nichtsmehr zu holen (weil man den Verkäufer natürlich nichts nachweisen kann)


    Seh ich das richtig so?


    Ist es vielleicht üblich, das Autohändler mir ein bisschen Verhandlungsgeschick auch ein volles Jahr "Rundumsorgenlosgarantie" rauszulocken; ich kann mir vorstellen, das die das über irgendwelche Versicherungen kostengünstig gegensichern könnten....


    Ganz schön hartes Thema der Autokauf, wenn man alles richtig machen will.... Auflastung Benziner/Diesel/Versicherung Motor usw usw....

  • Am zweiten Weihnachtsfeiertag hatten auch die TT-Juristen frei;)


    Richtig beschrieben. Grundsätzlich hast du zwei Jahre Gewährleistung, der Händler kann und wird sie auf ein Jahr reduzieren. In diesem Jahr Gewährleistung hat in den ersten sechs Monaten der Verkäufer die Beweislast, dass das Auto bei Gefahrübergang mangelfrei war.


    Du kannst zwar probieren eine Garantie herauszuschlagen, allerdings kann ich das nicht wirklich glauben, weil viele Gebrauchtwagenhändler versuchen sich durch halbgare Tricks auch um die gesetzliche Mindestgewährleistung von einem Jahr zu drücken.


    Gruß
    DaFunk

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