Widerrufsrecht Gebrauch machen

  • Zitat

    "Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Mobilfunkkarte widerrufen."


    1.wenn ich von meinem widerrufsrecht gebrauch machen will, kann ich einfach die Karte(+Veträge) ungeöffnet zurückschicken?


    2. Oder sogar einfach gar nicht erst annehmen?


    Habe ich es richtig verstanden?

  • Hallo,


    ich kann jetzt nur von o2 sprechen, danke aber, dass es bei den anderen Anbietern ähnlich oder gleich sein wird.


    Wenn Du die Annahme verweigerst kommt der Vertrag erst gar nicht zustande.


    Wenn Du die SIM-Karte (ggf. + Handy) innerhalb von 14 Tagen zurückschickst, wird der Vertrag storniert. Du darst aber in der Zeit NICHT mit der SIM telefoniert haben; in den ABGs findet sich nämlich eine Klausel, dass Du mit Inanspruchnahme der Mobilfunkleistung auf das Widderrufsrecht verzichtetst. Mit dem Handy (andere SIM einlegen) hingegen darfst Du telefonieren.


    Die 14 Tage beginnen ab Erhalt der SIM und enden mit dem Tag der Rücksendung.


    Dies gilt natürlich nur dann, wenn das Fernabsatzgesetz greifen kann (also bei Online- oder telefonischer Bestellung).


    ciao,
    Thorsten

  • ich hab die Annahme verweigert, und nun habe ich trotzdem eine Rechnung bekommen!


    was nun? komme ich da noch raus?

  • Also gemäß diesem Urteil stellt eine Annahmeverweigerung eine konkludente Widerrufserklärung dar. Der in diesem Urteil gegenständliche Streit über die Kostentragung der Annahmeverweigerung ist erstmal unbeachtlich.
    Ich würde Deinem Anbieter brieflich per Einwurfeinschreiben mitteilen, daß in Deiner Annahmeverweigerung eine konkludente Widerrufserklärung gem. § 355 I BGB vorliegt, folglich kein Vertragsverhältnis vorliegt und er somit keinen Zahlungsanspruch gegen Dich besitzt.
    Nachdem Dein Anbieter in seinen von Dir zitierten AGB auch den Widerruf bei Mobilfunkverträgen ausdrücklich einräumt, ist die Problematik des Widerrufs bei Mobilfunkverträgen hinsichtlich § 312d III Nr. 2 BGB hinfällig.
    Meines Erachtens bist Du also schon seit der Annahmeverweigerung von dem Mobilfunkvertrag gelöst.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Um dich besser zu fühlen kannst du ja mal einen Blick in die AGB werfen. dort wird definiert sein, wie der Vertrag zustande kommt. Dort wird dann sowas stehen wie "Der Dertrag kommt zustande durch Leistungserbringung seitens des Betreibers und Leistungsannahme seitens des Kunden". Allein deshalb ist der Vertrag schon nichtig.


    Und dann kommt zusätzlich der zweite Punkt zu Geltung, dass du durch die Nichtannahme auf das Fernabsatzrecht berufst.


    Nur mal so: Hast du eine Mobilfunkrechnung erhalten, oder eine Hardware-Rechnung?


    Ein Anruf bei der Kundenbetreuung sollte das ganze klären.


    Gruß,
    Thorsten

  • Hallo,


    Mich wundert schon das etwas "blauäugige" Vorgehen im Dezember aufgrund einer Antwort hier. Aber das soll nicht das Problem sein.
    Was für Verträge hast Du wie und wann abgeschlossen, damit du im Nachgang welche vereinbarte Ware nicht annimmst? Waren es online-Bestellungen? Was stellt Dir der Vertragspartner in Rechnung?


    Auch wenn hier so auf den AGB rumgeritten wird, so ist es kein Geheimnis, dass nicht die AGB interessant sind, sondern in erster Linie vermutlich das BGB. :p Sinn und Zweck der AGB ist es, von Anwälten in rechtliche Grauzonen geschrieben zu werden. Daher sind sie sehr sehr oft erfolgreich angreifbar. In anderen Fällen sind sie eine mehr oder weniger gelungene Abschreibübung des Gesetzes und aus diesem Grunde zu vernachlässigen.
    Also schreib ein paar mehr Details oder versuche den Vorfall einfach auszusitzen. :top:


    mfg


    Staro

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