Kündigen und nachträglich Portierungsantrag stellen?

  • Hi,


    ich habe einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die Nummer nutze ich natürlich.


    Ich denke, dass man Verträge immer kündigen sollte da es bei Neuabschluss eigentlich immer bessere Konditionen gibt als bei einer VVL.


    Wenn ich jetzt meinen gerade geschalteten Vertrag schon kündige, damit ich es nicht vergesse, kann ich dann auch nachträglich eine Portierung beantragen?


    Ich möchte eigentlich ungern warten, bis ich dann den neuen Vertrag in so ca. 20 Monaten ausgewählt habe weil ich befürchte dass ich das dann wieder vergesse, nicht fristwahrend schaffe, etc.


    Kann ich also jetzt kündigen damit ich mich erstmal nicht mehr Sorgen muss und dann evtl. im nachhinein noch die Portierung der Nummer zum Ende der Vertragslaufzeit beantragen?

  • Wenn Du jetzt kündigst, musst Du die Portierung "nachträglich" beantragen. Bei einer Kündigung 20 Monate vor Vertragsende musst Du nochmals tätig werden.


    Die Rufnummernmitnahme kann frühestens 120 Tage vor Vertragsende, oder aber 20 Tage nach Vertragsende, beantragt werden.

  • Meines Wissens reicht eine Kündigungsbestätigung aus, um die Nummer beim neuen Anbieter freischalten zu lassen. Die Portierung muss ich doch nicht "extra" beim alten Anbieter beantragen. :confused:

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Ich habe ja nicht geschrieben, dass er sich nochmals an seinen alten Anbieter wenden muss.


    Wie die Portierung dann genau abläuft (wer weiss schon wie die Bestimmungen in 20 Monaten sind), muss er zu gegebener Zeit eben erfragen. :)

  • Ok, vielen Dank für eure Antworten, also mache ich nix falsch wenn ich jetzt schon mal vorsorglich kündige.

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