Zwei Nebenjobs was ist zu beachten ?

  • so nach all den monaten ein neues problem :


    ich ( weiterhin student ), habe nun wie damals meinen ersten Job mit steuerklasse 1, wird versteuert etc, die steuern bekomme ich ja am ende des jahres wieder, soweit so gut


    beim 2. job hat sich nun plötzlich ein anderer vertrag ergeben, steuerkarte ist Klasse 6 ( da ja eine zweite Karte ), aber es keine 400Euro geringfügige beschäftigung mehr, das heißt der arbeitgeber zieht nun hier auch lohnsteuer und rentenversicherung ab :


    1. darf ich als student auch ZWEI solcher sozialversicherungspflichten beschäftigungen haben ?


    2. bekomme ich auch beim 2.job die steuern am ende des jahres zurück, wie beim ersten job ?
    ich werde beim ersten job ein jahreseinkommen unter dem freibetrag von 7664 haben und bei dem 2. auch , aber beide ZUSAMMEN werden über dem freibetrag liegen, ist das ein unterschied, so dass ich nun gar keine steuern zurückbekomme ?


    für einen solchen fall habe ich über google gar nichts gefunden, vielleicht könnt ihr mir kurz helfen

  • Für eine reinen 400€ Minijob braucht es überhaupt keine Steuerkarte,
    wird dann mit rd. 30% Soz.Vers. einsch. 2% Steuer pauschal gerechnet.


    Das Einkommen aus diesem Minijob erscheint dann nicht in der Steuererklärung
    und ist folglich auch nicht für die 7664€ Grenze relevant.


    Es kann immer nur ein Minijob steuerfrei ausgeübt werden, ab dem 2. Job wirds
    soz.Vers. + steuerpflichtig.


    Für den 2. Job dann die Steuerkarte abgeben, folglich StKl. 1, bis 800€
    ist man dann in der Gleitzonge bzg. Soz.Versicherung


    Genauer nachzulesen hier:


    GP

  • danke peeck für die antwort, aber das ist keine antwort auf mein problem, was ein 400euro job ist weiß ich, aber es geht ja jetzt um ZWEI NICHT-400euro jobs gleichzeitig...

  • Sorry, dann hab ichs falsch verstanden, aber zur Frage:


    Ja, mehrere Jobs geht. Bei der Steuererklärung werden dann beide
    zusammengezählt. Davon dann Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
    ab, ergeben das zu versteuernde Einkommen:


    z.B. 9012 €, darauf entfallen dann 218 € Steuer + Sozi + Kirchenst.


    Gibt aber dafür genügend Steuerrechner im Netz, z.B. hier.


    GP

  • ich bringe da glaube ich mehrere sachen durcheinander :


    heißt das nun ich zähle jeweils beide BRUTTOeinkommen zusammen und muss dann unter 7644 ( dem grundfreibetrag ) bleiben ? oder ziehe ich die beiden NETTOeinkommen zusammen ?


    darf ich wie bei der ausreizung der kindergeldgrenze auch bei der überschreitung des grundfreibetrags werbungskosten geltend machen ?
    also etwa studiengebühren, krankenkassenbeiträge, und die werbungspauschale von 920 EUR ?


    denn ich muss zum einen die kindergeldgrenze von 7688 als auch den freibetrag von 7644 einhalten
    das eine, um weiterhin KG zu bekommen und das andere, um meine steuern wieder zurückzubekommen und es wäre schon schön, wenn beides miteinander zusammenhängt und ich somit für beide grenzen werbungskosten anrechnen kann....

  • Richtig :)
    Das eine ist deine persönliche Steuererklärung.
    Immer vom Brutto ausgehend, Netto interessiert keinen - ausser dich.
    Da mal einfach die Elster 2008 SW runterladen, beinhaltet die Erklärung
    2007 u. eine Vorabberechnung, kann man schön damit jonglieren.


    Für das Kindergeld, das betrifft die Steuererklärung deiner Eltern,
    denn die erhalten das Kindergeld und nicht du. Kann man ebenfalls
    mit Elster testen.


    GP

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