Hallo,
kann ich das automatische Mahnverfahren auch dann anwenden,wenn ein Online-Händler falsche Ware liefert und dann auf emails gar nicht mehr reagiert ?
Kann er später vor Gericht behaupten,er hat gar nicht die email gekriegt bzw. ist es zulässig per email eine Frist zu setzen oder muß diese durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen ?
Wie geht man allgemein in so einem Fall vor,wenn der Händler einen falschen Artikel liefert,auf emails nicht reagiert und telefonisch dann einfach auflegt,sobald er weiß um welchen Sachverhalt es geht?
gruß lokomotive