Aber:
Die Gewährleistung umfaßt nur Fehler, die bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren. Das muß man (sofern es bestritten wird) beweisen (nach Ablauf der ersten sechs Monate).
Die Garantie umfaßt idR auch solche Fehler, die erst im Laufe der Zeit auftreten, d.h. nicht von Anfang an vorhanden waren.