Erziehungsgeld - Möglichkeiten

  • Da ich knifflige Fragen am liebsten hier her trage hoffe ich, dass ihr mir wie immer helfen könnt.


    Das Problem:


    Da wir hier im TTF "erst" ca. 1300 User haben plane ich für Nachwuchs zu sorgen. :D


    Ne im Ernst meine Freundin und ich planen ernsthaft Nachwuchs. Um den auch irgendwie solide zu finanzieren wollten wir auf das Erziehungsgeld zugreifen. Es ist so, meine Freundin hat als Studentin nur ihr Bafög als Einkommen, hätte also für sich genommen Anspruch auf Erziehungsgeld. Mein Einkommen sprengt allerdings diesen Rahmen. Da wir zusammen leben werden wir auch zusammen veranlagt. Nun frage ich die angehenden bzw. schon erprobten Eltern bzw. den Volljuristen wie ich dennoch einen Anspruch auf Erziehungsgeld durchdrücken kann. ? :confused:


    P.S.: Ich weiss, dass sich ein Kind finanziell nicht lohnen soll aber es soll uns doch als Eltern dereinst auch nicht der Boden unter den Füssen genommen werden.

    Och danke! Und selbst so?

  • Re: Erziehungsgeld - Möglichkeiten


    Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von hollyj

    Ne im Ernst meine Freundin und ich planen ernsthaft Nachwuchs. Um den auch irgendwie solide zu finanzieren wollten wir auf das Erziehungsgeld zugreifen. Es ist so, meine Freundin hat als Studentin nur ihr Bafög als Einkommen, hätte also für sich genommen Anspruch auf Erziehungsgeld. Mein Einkommen sprengt allerdings diesen Rahmen. Da wir zusammen leben werden wir auch zusammen veranlagt. Nun frage ich die angehenden bzw. schon erprobten Eltern bzw. den Volljuristen wie ich dennoch einen Anspruch auf Erziehungsgeld durchdrücken kann. ? :confused:


    In der ersten Zeit (12 Monate?) bekommt Ihr Bundeserziehungsgeld, wo Du schon so richtig Dicke verdienen musst, um es nicht zu kriegen. Nach meinem Antrag wurde etwas geaendert, also kann ich Dir nicht genau Auskunft geben, aber man kann durch geschickte Wahl eines Auszahlungsmodells ein paar 100Euro insgesamt mehr bekommen.


    Beim Landeserziehungsgeld (was nach dem ersteren einsetzt) kannst Du wahrscheinlich ueberhaupt nichts tricksen, um das noch zu bekommen (falls Du selbstaendig bist vielleicht noch). Falls Dein Gehalt nicht eingerechnet wird (weil Ihr zB nicht zusammen wohnt), wuerde wahrscheinlich ein Unterhalt, den Du fuer Kind und Mutter zahlen muesstest, angerechnet werden, wodurch im Zweifelsfall nix gewonnen ist.


    cu
    XlF
    (Der viel Spass beim Formularausfuellen wuenscht)

  • Re: Erziehungsgeld - Möglichkeiten


    Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Nun frage ich die angehenden bzw. schon erprobten Eltern bzw. den Volljuristen wie ich dennoch einen Anspruch auf Erziehungsgeld durchdrücken kann. ? :confused:


    Wie meinst du das? :confused:


    Entweder ihr habt Anspruch auf Erziehungsgeld, oder nicht!
    Wer keinen Anspruch auf (volles) Erziehungsgeld hat kann sich doch über ein entsprechend hohes Einkommen freuen. ;)


    Die ersten 6 Monate liegt die Grenze bei 51.130 €. Danach bis zum 24. Lebensmonat bei 16.470 €. Bei Eheleuten bzw. Lebensgemeinschaften.
    Es gibt 2 Varianten: Entweder 24 Monate 307€ oder 12 Monate 460€. Wenn man zwischen den beiden Einkommensgrenzen liegt würde sich die zweite Variante empfehlen.


    Wenn du möchtest kannst du hier deinen Anspruch ausrechnen lassen: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html


    Landeserziehungsgeld gibt es nur in manchen Bundesländern. (z.B. Sachsen)

    Auch aus Dresden?

  • Uuups das war jetzt ein bischen dumm formuliert. Mit "durchdrücken" meinte ich eigentlich ob es den einen oder anderen Kniff gibt, damit mein Gehalt eben keine Rolle spielt. Aber nach euren Ausführungen scheint das wohl nichts zu werden. Dann freu ich mich eben über meinen Sonnenschein und pfeiffe auf das Geld! :top:

    Och danke! Und selbst so?

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