Du kannst zwar keine doppelte Haushaltsführung begründen, aber da
dein Lebensmittelpunkt bei den Eltern ist, Freundin, Verein etc. nimm Magdeburg
als Zweitwohnsitz.
Du hast dann quasi 2 Wohnorte und es bleibt dir überlassen, von welcher
Wohnung du zur Arbeit fährst.
Also Freitag vom Zweitwohnsitz in die Arbeit u. von dort 550km nach Hause.
Am Montag früh von zu Hause 550km nach Magdeburg.
Also 4x in der Woche von Zweitwohnung zur Arbeit x-km und
1x 530km (550-20) von zu Hause.
Km-Stand zu Beginn und zum Jahresende vorsorglich notieren u. bestätigen
lassen, falls FA über die gefahrenen km Nachweis verlangt.
GP