Hi,
ich wollte mal wissen, ob ich wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden?
Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.
Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden, sondern nur noch normale Gewährleistungsrechte ausüben.
Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?
Ciao
Stephan