Hallo,
habe mal eine Frage an euch, was das Arbeiten als Student angeht, speziell die Sozialversicherung. Habe gelesen, dass man 50 Tage beitragsfrei im Jahr arbeiten kann. Da ich nun aber eben bereits 38 Tage gearbeitet habe, ist diese Grenze u.U. relevant für mich geworden, da davon abhängt ob ich mich Ende des Sommers / Anfang Herbst noch einmal für einen Ferienjob bewerben kann oder nicht, der im speziellen Falle aber immer für mindestens 4 Wochen, also weitere 20 Arbeitstage, vergeben wird.
Wie wird das denn mit der Soz.vers. gehandhabt, sobald man über diese Grenze kommt?
Übrigens habe ich auch mal irgend wo etwas ausgeschnappt, dass man nur innerhalb der Semesterferien über 20 Stunden die Woche arbeiten darf, damit dies noch als Ferienjob gilt. Das ist bei mir nicht der Fall (also > 20 Std./Woche). Aber ist dies denn auch wirklich relevant?