Ich habe, wie bereits vor einiger Zeit geschrieben, ein formloses Schreiben an die Kanzlei geschickt, in dem in bestätigte, dass ich zu keiner Zeit Kenntnis einer Insolvenz, oder drohenden Zahlungsunfähigkeit hatte.
Einige User hier haben ja davon abgeraten, überhaupt zu reagieren.
Naja, ich habe zumindest kein neues Schreiben bekommen...
handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall
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Zitat
Original geschrieben von yugob
Ehrlich gesagt, gehe ich auch davon aus, dass mein Widerspruch abgelehnt wird.Aber was würdest du tun an meiner Stelle?
Die Alternative, welche ich habe wäre nicht zu bezahlen und dann einen Mahnbescheid zu bekommen.
Gegen diesen kann ich dann Widerspruch einlegen. Aber dann würde ein Gerichtsprozess folgen nehme ich an.Das ganze Leben ist ein Risiko.
Zahlen oder es darauf ankommen lassen.
Rechtsanwälte verschicken gerne Mahnbescheide
Ist nicht allzu teuer.
Ein Gerichtsprozess ist auch ein Risiko für den
Anwalt und erhebliche Kosten für Ihn falls er
Verliert. -
@ Monotone
Mein Vertrag wurde am 31.12.2009 aktiviert. Die Auszahlung sollte dann 8 Wochen später erfolgen, also Ende Februar.
Da dies aber nicht geschehen ist, habe ich an Herrn Erdin eine Frist gesetzt (war bis Ende April 2010). Als Herr Erdin auch dieser Frist nicht nachgekommen war, so habe ich einen Anwalt eingeschalten, weil ich stark von Betrug ausging.
Der Antwalt hat dann ein Mahnverfahren gegen Handyzek (Ecomm) eingeleitet.
Jedoch hat Herr Erdin, Anfang Mai 2010 mir die 480€ überwiesen, wahrscheinlich eine verspätete Reaktion auf meine Fristsetzung.
Das Mahnverfahren hat er dann 2 Wochen nach Zahlungseingang erhalten.Daher ist die Insolvenzverwalterin der Meinung, dass ich Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit hatte, weil ich eben diese Schritte gegen Herrn Erdin habe einleiten lassen.
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Oh mann, also auch von Dezember.
Dann befürchte ich das sie einfach alle nochmal anschreiben.Stelle mich dann schon mal auf meinen Brief die nächsten Tage ein.
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@ klaushei:
Du hast schon Recht, so ein Gerichtsprozess ist natürlich mit Kosten verbunden.
Aber was wäre, wenn das Gericht ebenfalls zustimmt, dass ich das Geld zurückzahlen muss.
Dann muss ich doch die gesamten Prozesskosten tragen oder? -
Zitat
Original geschrieben von yugob
Dann muss ich doch die gesamten Prozesskosten tragen oder?Das ganze Leben ist ein Risiko.
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Eine Frist zu setzen oder einen Mahnbescheid zu veranlassen bedeutet doch keine Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit. Allein an Privathaushalte ergehen 8 Millionen Mahnbescheide pro Jahr. Dann müssten ja zum einen alle Mahnbescheide mangels Zahlungsfähigkeit in der Insolvenz enden. Zum anderen müssten sich alle Mahnbescheidsveranlasser Zeit, Aufwand, Kosten und Hoffnung sparen, denn bei den gemäß der Arguementationslinie allesamt insolventen Schuldnern wird ja doch nichts herausspringen. Da beißt sich die Katze ja schon in den Schwanz. Und bei den Millionen Mahnbescheiden pro Jahr sind diejenigen an Gewerbebetriebe ja noch gar nicht enthalten.
Überfällige Auszahlungen sind ja keine Riesenausnahme. Zum Teil liegt's ja auch an verspätet eintreffenden Mobilfunkanbieterprovisionen. Zum anderen Teil eben an Nachlässigkeit, Liquiditätsmangel, Organisationsmängeln, Pipapo. Vielleicht ist die Insolvenzverwalterin ja nichtmal mit dem Prinzip "Auszahlung statt Handy" vertraut, weil sie selbst ihr Handy eben aus dem mit einem überteuerten Mobilcomvertrag im nächsten Elektrofachhüstelmarkt bezieht.
Letztendlich kann sich ja sowieso einen Mahnbescheid an euch sparen, denn das zeugt ja nur von ihrer Kenntnis eurer Zahlungsunfähigkeit.
Kann man drohende Anwälte eigentlich auf ihre Drohungen verpflichten? Die Dame schreibt ja
ZitatAls Erledigungsvermerk habe ich mir den 17.11.2010 vermerkt. Sollte ich bis zum oben genannten Termin keine Geldeingang verzeichnen können, werde ich weitere rechtliche Schritte gegen sie einleiten.
Versprochen? Oder versprochen?
Und nebenbei - was sie denn die schon erfolgten rechtlichen Schritte, auf die sich die angedrohten, angeblichen, versprochenen weiteren rechtlichen Schritte beziehen?
Sowieso: Hattet ihr tatsächlich Kenntnis einer bestehenden oder bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit - also nun nicht, daß das möglich und denkbar wäre, denn das ist's bei jedem Gewerbe jederzeit, sondern konkret?
Standhaft bleiben, soll sie doch wenigstens erstmal Mahnbescheide veranlassen und aus eigener Tasche bezahlen.
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Hab heute auch Post bekommen und werde erstmal abwarten was passiert..
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Muss man jetzt also zahlen?
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Und hat irgendwer nochmal was gehört?
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