Umzugsgebühr

  • Hi,


    ich habe ein Problem mit dem Telefonanbieter, zu dem ich kürzlich gewechselt habe.


    Und zwar habe ich im Januar 2008 einen regionalen Anbieter mit der Übernahme eines bestehenden Telefonanschlusses beauftragt. Der Vertrag beim alten Anbieter lief noch bis zum 31.10.2008, insofern erfolgte die Umschaltung natürlich auch erst zum besagten Datum.


    Das Problem an der Sache ist nun, dass ich in der Zwischenzeit umgezogen bin und mir der neue Anbieter trotz der Tatsache, dass er zum Umzugszeitpunkt noch gar keine Leitung geschaltet hatte, trotzdem eine Umzugsgebühr berechnet hat.


    Beim alten Anbieter durfte ich direkt etwa € 50,00 bezahlen, beim neuen Anbieter sogar € 79,00, die just mit der ersten Rechnung fakturiert wurden.


    Was meint ihr? Ist Derartiges rechtens? In der Preisliste ist zwar eine Umzugsgebühr in genannter Höhe ausgewiesen. Merkwürdig ist nun wirklich nur, dass ich dem bis dato unbeteiligten Anbieter auch noch für den Umzug Geld bezahlen soll.


    Der neue Anbieter begründet die Rechnungsstellung damit, dass er schon eine Leitung "bestellt" hätte und ich deren Stornierung nun wohl auch bezahlen müsse. :rolleyes:


    Gruß


    SirDanny

  • Re: Umzugsgebühr


    Zitat

    Original geschrieben von SirDanny1983
    Der neue Anbieter begründet die Rechnungsstellung damit, dass er schon eine Leitung "bestellt" hätte und ich deren Stornierung nun wohl auch bezahlen müsse.

    Auch wenn es Dir nicht gefällt:
    die Begründung ist sachlich vollkommen richtig.

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  • Um einen Telefonanbieterwechsel unter Mitnahme der Rufnummer(n) durchzuführen, bedarf es der direkten Beauftragung eines neuen Anbieters mit der Schaltung eines Anschlusses, wie du ja sicherlich wissen wirst...


    Ob man das nun wahnsinnig kurzfristig oder gerne etwas mehr als rechtzeitig macht, tut hier doch überhaupt nichts zur Sache.


    Meine Frage war ja einfach nur, ob es legitim ist, dass ein Anbieter, der zum Zeitpunkt des Umzuges lediglich designierter Nachfolger ist, ebenfalls Umzugskosten berechnen darf (welche hier nun ja noch höher liegen als beim vorherigen Anbieter) und falls ja, auf welcher Grundlage:


    - Zahlt er bereits im Vorfeld Gebühren an die Telekom für die Leitung und eine dann folgende Stornierung? Wenn ja, wieviel?


    Ich habe übrigens auch schon probiert, die Angelegenheit mit dem Anbieter zu klären. Anstatt meine Mails tatsächlich auch mal ausführlich und konstruktiv zu beantworten, wurde ich mehrmals von nicht unbedingt gut informierten Mitarbeitern angerufen, die dann auf die Preisliste verwiesen.


    Dumm nur, dass in der Preisliste nichts über Umzüge bei Nicht-Kunden drin steht... :rolleyes:

  • Zitat

    Und zwar habe ich im Januar 2008 einen regionalen Anbieter mit der Übernahme eines bestehenden Telefonanschlusses beauftragt


    Zitat

    Um einen Telefonanbieterwechsel unter Mitnahme der Rufnummer(n) durchzuführen, bedarf es der direkten Beauftragung eines neuen Anbieters mit der Schaltung eines Anschlusses, wie du ja sicherlich wissen wirst..


    Was denn nun?

  • Drücke ich mich denn so missverständlich aus?


    Ich habe zum 01.11.2008 den Telefonanbieter gewechselt. Den entsprechenden Auftrag hatte ich allerdings schon im Januar 2008 erteilt. In diesem Zusammenhang hatte ich mich an den neuen Anbieter gewandt, da ich die mir zugewiesenen Rufnummern gern behalten wollte.

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