Ich denke schon. VF zeigt m.E. im Bestellablauf einen Wunschtermin an, wenn der 1.4. dabeisteht, KÖNNTE es klappen!
Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision
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Ich habe auch mal eine Frage zu einem Wechsel:
Ich bin seit 01.12.11 bei Anbieter A ( Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden). Dieser kündigt noch vor Lieferbeginn am 18.11.11 per Email eine Preiserhöhung zum 01.01.12 an. Soweit alles in Ordnung.
Am 21.11.11 beauftrage ich über ein Vergleichsportal einen neuen Anbieter mit dem Wechsel. Von diesem erhalte ich am 22.11.11 eine Bestätigung und am 23.11.11 eine Email mit der Info: "... wir haben wie beauftragt bei Ihrem bisherigen Energielieferanten gekündigt und dessen Bestätigung erhalten ... voraussichtlicher Liefertermin: 01.02.12..."Seit dem 01.02.12 werde ich auch vom neuen Anbieter beliefert. Heute habe ich die Schlussrechnung vom alten Anbieter erhalten und dieser berechnet seit dem 01.01.12 den höheren Preis.
In den AGB heißt es aber:
"Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer
fristgemäßen Kündigung des Vertrags die Einleitung eines Wechsels des Versorgers
durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung
nachweist.
Der Kunde hat im Falle einer Änderung der Preise das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
angekündigten Preisänderung vorausgeht, zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform."Hätte ich da überhaupt eine Chance gehabt die Preiserhöhung zu umgehen, ohne in die Grundversorgung zu rutschen? Hätte ich nämlich zum 31.12.11 gekündigt, wäre ich trotzdem erst ab 01.02.12 vom neuen Anbieter beliefert worden. Ich habe zwar den Wechsel innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung eingeleitet, aber irgendwie hats wohl doch nicht funktioniert.
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Bei mir wurden die Payback-Punkte inzwischen auch gutgeschrieben (6.500 Punkte), ich bin vom Grundversorger EnBW weg und muss sowohl beim alten als auch beim neuen Anbieter einen monatlichen Abschlag von 30 Euro zahlen.
Natürlich war zum Wechseltermin am 1.2. auch die Ablesung des Zählerstandes angesagt. Es handelt sich um eine Zweitwohnung, die ich erst seit 3 Monaten angemietet habe, es geht also um den Verbrauch von den ersten 3 Monaten. Ein Vergleich der Zählerstände ergab einen Verbrauch von gerade mal 20 kWh, kann das sein? Kommt mir irgendwie bisschen wenig vor :eek:
Dann müsste ich ja von EnBW auch nochmal was zurückkriegen

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Zitat
Original geschrieben von jdf
Natürlich war zum Wechseltermin am 1.2. auch die Ablesung des Zählerstandes angesagt. Es handelt sich um eine Zweitwohnung, die ich erst seit 3 Monaten angemietet habe, es geht also um den Verbrauch von den ersten 3 Monaten. Ein Vergleich der Zählerstände ergab einen Verbrauch von gerade mal 20 kWh, kann das sein? Kommt mir irgendwie bisschen wenig vor :eek:Sofern du sie nicht so gut wie gar nicht genutzt hast, können 20 kWh nicht hinkommen.
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Naja, ich weiss nicht was Du unter nutzen verstehst. Ich schlafe eigentlich nur zwischen den Schichten dort, dann bin ich wieder weg. Die Wohnung ist auch noch so gut wie leer, kein TV, PC oder ähnliches. Hab eigentlich nur fürs Licht und für den Kühlschrank Strom verbraucht, und letzteren mach ich immer aus wenn ich heim fahre. Warum sollte die Angabe des Zählers nicht stimmen?
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Zitat
Original geschrieben von jdf
Naja, ich weiss nicht was Du unter nutzen verstehst. Ich schlafe eigentlich nur zwischen den Schichten dort, dann bin ich wieder weg. Die Wohnung ist auch noch so gut wie leer, kein TV, PC oder ähnliches. Hab eigentlich nur fürs Licht und für den Kühlschrank Strom verbraucht, und letzteren mach ich immer aus wenn ich heim fahre. Warum sollte die Angabe des Zählers nicht stimmen?Du bist drollig - diese Infos hättest du auch eben schon nennen können.
Dann kann das hinkommen, du hast aber von "Zweitwohnung" gesprochen, so dass ich davon ausgehen musste, dass du sie auch als Zweitwohnung verwendest (also mit Fernsehen, Computer, etc.). 
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Ich verwende die Wohnung doch als Zweitwohnung, wo ist jetzt das Problem? Zweitwohnung heisst, dass ich die Wohnung aus beruflichen Gründen benötige und mich nur so kurz wie nötig dort aufhalte :confused:
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Zitat
Original geschrieben von jdf
Ich verwende die Wohnung doch als Zweitwohnung, wo ist jetzt das Problem?Das Problem ist, dass du eine Frage gestellt hast und erst nach meiner Antwort mit wichtigen Details und einer bezweifelnden Gegenfrage antwortest.
ZitatOriginal geschrieben von jdf
Zweitwohnung heisst, dass ich die Wohnung aus beruflichen Gründen benötige und mich nur so kurz wie nötig dort aufhalte :confused:Eine Zweitwohnung ist normalerweise mit den wichtigsten technischen Geräten ausgestattet. Und die allermeisten sparen sich eine solche Wohnung, wenn sie pro Monat nur zwei, drei Tage anwesend sind.
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Tschuldigung, wird nicht wieder vorkommen, ich wollte nur wissen ob der niedrige Verbrauch sein kann bei einer wenig genutzen Zweitwohnung, weiss nicht warum Du dich da jetzt so aufregst...
P.S.: Nicht 2-3 Tage pro Monat anwesend, sondern mehrere Tage die Wochen zwischen den Schichten (hab ich aber schon geschrieben) im Wechselschichtdienst, also hauptsächlich zum schlafen und dafür reicht ein Bett

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Zitat
Original geschrieben von jdf
Tschuldigung, wird nicht wieder vorkommen, ich wollte nur wissen ob der niedrige Verbrauch sein kann bei einer wenig genutzen Zweitwohnung, weiss nicht warum Du dich ja jetzt so aufregst...Das täuscht. Bitte das nächste Mal aber gleich alle wesentlichen Informationen nennen - danke. Denn der Stromverbrauch korrespondiert insbesondere mit dem Vorhandensein technischer Geräte, zumindest wenn man sie einschaltet.

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