Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber bietet den Arbeitnehmern Gleitzeitregelung, bei der quartalsweise Überstunden ausgezahlt werden. Nun habe ich bei der letzten Auszahlung der Überstunden die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. deutlich überschritten. Muss ich den Differenzbetrag nachzahlen? Falls nicht, ist es dann sinnvoll sich die Überstunden einmal pro Jahr auszahlen zu lassen?
Schöne Grüße,
Simon