Frage bzgl. Schweizer ALG

  • Hallo ist hier jemand der sich mit dem Schweizer Arbeitslosengeld auskennt?


    Nur so zur Information: Stimmt es, das ein Schweizer Staatsbürger, der z. Bsp. nach Deutschland zieht, trotzdem sein Arbeitslosengeld aus der Schweiz nach Deutschalnd überwiesen bekommt, obwohl er ja für den Schweizer Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?

  • Er muss dem ausländischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


    Wenn:


    - Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht,
    - Die Bereitschaft, in der Schweiz eine Stelle anzunehmen bereits bewiesen wurde,
    - Das Formular "Bescheinigung über die Beibehaltung des Anspruches auf Arbeitslosenunterstützung" abgegeben ist, und
    - die Kontrollvorschriften in Deutschland für Arbeitssuchende erfüllt werden,


    genau dann gibt es für max. 3 Monate die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung von derjenigen Stelle, die in Deutschland für die Ausrichtung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zuständig ist.


    Während dieser Zeit gilt:
    - Verpflichtung, den Weisungen des deutschen Arbeitsamtes zu folgen.
    - Wird eine vom Arbeitsamt zugewiesene Stelle abgelehnt, werden die Zahlungen eingestellt.
    - Verpflichtet, sich um eine neue Stelle zu bemühen.


    Nach spätestens 3 Monaten Rückkehr in die Schweiz:
    - Abmeldung beim deutschen Arbeitsamt.
    - Bei Überschreiten der angegebenen Frist von 3 Monaten im Ausland erlischt jeglicher Anspruch auf Arbeitslosen-Leistungen in der Schweiz (und im Ausland) vollständig.
    - Die Anstrengungen zur Arbeitssuche und Bewerbungen in Deutschland sind nachzuweisen.


    Wenn bereits in Deutschland als Arbeitnehmer tätig oder nur zur Ausbildung in Deutschland:
    Während des Auslandaufenthaltes ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht versichert und auch nicht freiwillig staatlich versicherbar.



    Nur so zur Information: Warum fragst Du?

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