Hallo TT-Gemeinde,
muss ein Händler der gebrauchte Handys in seinem Ladenlokal bewirbt und verkauft eine Gewährleistung anbieten und wenn ja, wie lange habe ich ein anrecht auf Umtausch oder Wandel, wenn das Gerät defekt ist?
gruss
Andreas
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Hallo TT-Gemeinde,
muss ein Händler der gebrauchte Handys in seinem Ladenlokal bewirbt und verkauft eine Gewährleistung anbieten und wenn ja, wie lange habe ich ein anrecht auf Umtausch oder Wandel, wenn das Gerät defekt ist?
gruss
Andreas
Für gebrauchte Sachen gilt grundsätzlich auch die zweijährige Gewährleistungsfrist nach § 437 I Nr. 3 BGB. Diese kann bei gebrauchten Sachen gem. § 475 II Alt. 2 BGB auf ein Jahr verkürzt werden, bedarf aber der ausdrücklichen Vereinbarung (ggf. auch per AGB). Ist nichts vereinbart worden, hast Du auch bei Gebrauchtwaren zwei Jahre Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.
Eine darüber hinausgehende Verkürzung der Gewährleistungsfrist oder eine Abbedingung der Gewährleistung insgesamt ist gegenüber Verbrauchern gem. § 475 I BGB immer unwirksam.
Während der Gewährleistungsfrist kannst Du gem. §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB Nacherfüllung verlangen. Nacherfüllung bedeutet Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Grundsätzlich hast Du dabei das Wahlrecht, ob Du die Reparatur oder eine mangelfreie Sache verlangst. Allerdings ist dieses Wahlrecht häufig per AGB eingeschränkt und auch ohne Einschränkung kann sich der Händler auf die Einrede des § 439 III BGB berufen und die gewählte Nacherfüllungsart verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dann ist er aber weiterhin zur anderen Art der Nacherfüllung verpflichtet.
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist auch, daß bei Auftreten des Mangels binnen 6 Monaten nach Gefahrenübergang die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift. Die besagt, daß in dieser Zeit vermutet wird, daß der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Du mußt im Streitfall also nur beweisen, daß ein Mangel vorliegt, während es dem Händler obliegt zu seinen Gunsten nachzuweisen, daß dieser nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.
DANKE!!!!!!!!!!!!!!
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