Steuern bei Kurzzeitjob(s)

  • Moin,


    da ich auf Anhieb in der Suche nichts direkt passendes gefunden habe, mache ich mal einen extra Thread auf. Es geht um folgendes:


    Ich habe derzeit einen Minijob, bei dem ich monatlich 75€ verdiene. Dieser läuft auf Steuerklasse 1, also alles wie es soll. Nun kommt aber über die Sommerferien noch ein zweiter Job dazu, der allerdings nicht mehr als Minijob gilt, sondern als "Kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis". Laut meinem zukünftigen Arbeitgeber fallen bei dieser Art von Beschäftigung keine Sozialabgaben an, nach der Steuererklärung solle also Brutto=Netto sein. Ist das richtig?


    Dann soll ich es so machen, dass ich den Minijob für die Zeit, wo ich das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis hab, auf Steuerklasse 6 laufen lasse. Bekomme ich dann dort am Ende des Jahres auch die Steuern zurück? Muss ich hier Sozialabgaben zahlen?


    Wäre super, wenn ihr mir kurz ein paar Tipps gebt, ob das so ok ist wie ich das beschrieben hab oder wie man es optimal löst. Volljährig bin ich noch nicht bis zum Ende des kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnisses, falls das was ausmachen sollte.


    Gruß

  • Jo das sollte so sein.


    Es wird was abgezogen, bei der Steuererklärung kriegt mans aber wieder raus.

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