Krankenversicherung, Student, Gewerbe - Jemand zum Thema kompetent hier?

  • Hallo,


    hatte gerade ein Gespräch mit meiner (gesetzlichen) KK, da ich mich als Student ab demnächst selbst in der Studentischen versichern muss. Aufgrund eines kürzlich angemeldeten Nebengewerbes habe ich mich aber mal schlau gemacht, wie das genau läuft und wie lange ich in der Studentischen Versicherung bleiben kann - um später keine bösen Überraschungen zu erleben.


    Nun weiß ich bereits, dass es eine 350 Euro Einkommensgrenze gibt, solange man noch in der Familienversicherung ist. Diese gilt aber nicht mehr, sobald man in die Studentische wechselt. Hier heißt es dann "solange die Arbeitszeit neben dem Studium 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet" und zusätzlich - und konkreter konnte es mir die nette Dame am Telefon auch nicht sagen - "solange man seinen Lebensunterhalt nicht zum größten Teil aus der Tätigkeit bestreitet".


    Jetzt hoffe ich einfach mal, dass sich hier ein paar zum Thema kompetente TTler finden, denn genau der letzte Satz macht mir Probleme. Man konnte mir definitiv keine konkreten Zahlen nennen bzw. gibt es diese auch scheinbar nicht, wie ich verstanden habe. Nun, ich habe eine kleine Gewerbetätigkeit, die keine 10 Stunden die Woche an Zeit raubt und allerdings wechselndes Einkommen bringt. Wenn ich das Monatsmittel am Ende diesen Jahres jetzt schätzen müsste, würde ich wohl von grob 400 Euro ausgehen. Dass ich damit problemlos in die Studentische Versicherung kann, ist auch aus der Sicht der KK gar keine Frage.


    Aber was, wenn das Einkommen steigt, was natürlich bei einem Gewerbe durchaus gewünscht ist ;) Wie wird das in der Praxis gesehen bei monatlich im Schnitt 500, 600, 700 Euro? Wäre jedenfalls für die Zukunft uU durchaus drin, ohne dass ich an die Stundengrenze geraten würde. Aber wie soll man sich denn verhalten wenn einem keine konkreten Zahlen genannt werden? Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung mit dem Thema und kann mir sagen ab wieviel Einkommen man als Student "seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann", wie es in etwa hieß.


    Kleiner Edit: Ich gehe aber schon richtig in der Annahme, dass hier per Definition "Einkommen = Gewinn" gemeint ist? Nur sicherheitshalber ;)

  • Solange du einen Minijob hast, darfst du bis 400 Euro verdienen bzw. 366(?) Euro bei keinem Minijob, dann bleibt man in der Familienversicherung. Das fällt bei dir weg, also musst du dich selbst versichern.
    Und ich glaube, es zählt wirklich nur die Regel, dass du nicht mehr als 20 Stunden arbeiten darfst.
    Ich selber bin im Midijob-Bereich beschäftigt und verdiene deutlich mehr als 400 Euro.
    Es ist nur wichtig, dass ich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite.
    Und so wird auch die allgemeine Regel sein.


    Ich nehme an, dass du eine Est-Erklärung abgeben musst. Hast du mal durchgerechnet, ob dein Einkommen vllt dann doch unter 366 Euro fällt wenn du evtl hohe Werbungskosten hast? Langen Weg zur Uni, Studiengebühren, teure Bücher, evtl neuen Computer usw usw....

  • In der Familienversicherung kann ich so oder so nicht mehr bleiben, also ist die (rund) 360 Euro Grenze bei mir sowieso nicht wichtig. In die Studentische Versicherung muss ich ohnehin wechseln. Die Frage ist ja eher, wie lange ich HIER dann bleiben kann, ohne aufgrund des Gewerbes in eine deutlich teurere Versicherung wechseln zu müssen.


    Aber an Werbungskosten etc. habe ich noch gar nicht gedacht. Allerdings zahlt man ja bis rund 7800 Euro Einkommen jährlich ohnehin noch keine Steuern. Das entspräche etwa 650 Euro monatlich. Aber das ist nun wieder die steuerliche Sicht... ist eben die Frage wie die KK wiederrum damit umgeht.


    Edit: Ich glaube das war eben ein Fall von :gpaul: Man kann sein Einkommen ja dennoch drücken durch Werbungskosten etc., auch wenn man noch keine Steuern zahlt ;)

  • eben.
    Wenn du rund 5000 Euro Gewinn im Jahr machen würdest, dann könntest du davon 1000 Euro Semestergebühren, Weg zur Uni einfache Strecke, Bücher, evtl Computer über 3 Jahre, usw abziehen, bzw angeben in der Est-Erklärung.

  • Allerdings, soweit mir bekannt ist, kann man Werbungskosten doch eigentlich nur von Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen, oder? Schließlich hat die Studiengebühr mit meinem Gewerbe ja nichts zu tun. Das neue Notebook dagegen wieder schon.


    Würde mich aber noch freuen wenn hier noch jemand etwas genaueres sagen könnte zur Eingangsfrage.

  • Zitat

    Original geschrieben von edler86
    eben.
    Wenn du rund 5000 Euro Gewinn im Jahr machen würdest, dann könntest du davon 1000 Euro Semestergebühren, Weg zur Uni einfache Strecke, Bücher, evtl Computer über 3 Jahre, usw abziehen, bzw angeben in der Est-Erklärung.


    Semestergebühren haben nichts mit dem erzielten Gewinn zu tun. Generell haben die Semestergebühren nichts mit dem Nebengewerbe zu tun. Sie können daher den Gewinn auch nicht schmälern.


    Anders sieht es aus mit einem neuen Computer, der benötigt wird, einem Schreibtisch, einem Schreibtischstuhl, etc. Ehe du über irgendwelche Grenzen kommst würde ich das Geld lieber in irgendwelche hochwertigeren Büroausstattungen, Computer, etc. inverstieren. Natürlich nur bis zu einem bestimmten Betrag.


    Die Einkommensgrenzen einer gesetzlichen Versicherung hast du selber schon genannt. Man kann davon ausgehen, dass diese Grenzen bei der studentischen Versicherung auch gelten.


    Wende dich einfach schriftlich an die studentische Versciherung. Dann bist du auf der sicheren Seite. Was dir mündlich gesagt wird kannst du vergessen. Es gibt immer Mitarbeiter, die diese Situation eines nebengewerbliche Tätigen Studenten nicht kennen und falsche Aussagen treffen, so dass es später dann ungewollten Ärger geben kann.


    Die Tatsache, dass du nicht über eine gewissen Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche kommen darfst ist korrekt. Jedoch stellt sich die Frage, in wie fern man das tatsächlich Nachweisen kann. Dumm wäre es zum Beispiel Arbeitsstunden in einer Rechnung an einen Kunden zu berechnen, die die erlaubte Anzahl an Arbeitsstunden deutlich übersteigt. Aber das kann man ja vermeiden denke ich.

  • Das Problem ist, offenbar gibt es bei der Studentischen Versicherung wirklich keine Einkommensgrenzen. Ich habe nämlich eben genau diese Aussage mit diesem "Lebensunterhalt bestreiten" schon in dutzendfacher Ausführung an anderen Stellen im Netz gefunden. Das scheint in der Tat so zu sein. Erfahrungswerte wären aber nett. Immerhin würde es sich ja, wenn man tatsächlich eine 400 Euro Grenze annehmen würde, garnicht lohnen mehr zu verdienen, weil einem ja selbst bei 500 Euro am Ende weniger übrig bleiben würde. Dummes System ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    Das Problem ist, offenbar gibt es bei der Studentischen Versicherung wirklich keine Einkommensgrenzen. Ich habe nämlich eben genau diese Aussage mit diesem "Lebensunterhalt bestreiten" schon in dutzendfacher Ausführung an anderen Stellen im Netz gefunden. Das scheint in der Tat so zu sein. Erfahrungswerte wären aber nett. Immerhin würde es sich ja, wenn man tatsächlich eine 400 Euro Grenze annehmen würde, garnicht lohnen mehr zu verdienen, weil einem ja selbst bei 500 Euro am Ende weniger übrig bleiben würde. Dummes System ;)


    Dann lass dir doch einfach schriftlich bestätigen, dass es eben keine Einkommensgrenzen gibt. Das ist doch kein Problem und du musst dich nicht weiter damit beschäftigen.


    Nehmen wir an du kannst ohne größeren Mehraufwand 100 € pro Monat mehr verdienen. Also wie in deinem Beispiel 500€ anstatt 400€.
    Dann wäre es doch trotzdem super, wenn du dir am Jahresende dann für 1200€ ein Notebook oder so kaufen kannst.


    Aber es stimmt schon, dass diese Regelung etwas unglücklich ist. Aber irgendwo muss die Grenze gezogen werden. Es wäre ja auch denkbar, dass die Ausübung eines Gewerbes ohne private KK gar nicht erlaubt wäre. Das wäre dann noch unglücklicher.


    Es ist auf jeden Fall so, dass du mindestens um den Betrag der Kosten für die private Versicherung mehr verdienen musst um das gleiche Einkommen zu erzielen.


    Du verdienst bisher 400€. Dann musst du, unter der Voraussetzung, dass eine private KK ca. 250€ (variiert) kostet zukünftig 650€ einnehmen. Nimmst du 651€ ein, so hast du 1€ mehr Gewinn gemacht, als es dir vorher möglich war. Du hast aber auch vermutlich einen deutlich höheren Aufwand für den 1€ Mehrverdienst.

  • Zitat

    Semestergebühren haben nichts mit dem erzielten Gewinn zu tun. Generell haben die Semestergebühren nichts mit dem Nebengewerbe zu tun. Sie können daher den Gewinn auch nicht schmälern.


    ich meinte es so, dass er bei seinem Nebengewerbe eine E/Ü Rechnung führt, dann zum Ende des Geschäftsjahres ein Ergebnis hat, welches im positivem Fall sein Verdienst aus seiner selbstständigen Tätigkeit ist.


    Diesen Verdienst trägt er in seine Est-Erklärung ein.


    Zudem kann er dann bei den Punkten Ausbildungskosten seine Semestergebühren eintragen, diese schmälern dann sein Einkommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von edler86



    Zudem kann er dann bei den Punkten Ausbildungskosten seine Semestergebühren eintragen, diese schmälern dann sein Einkommen.


    Das mag vielleicht funktionieren.


    Mir wäre das Risiko aber zu hoch falls es abgelehnt werden sollte.
    Aber da kann man ja einen Steuerberater fragen, der einem genaue Auskunft geben kann. Alternativ kann auch beim zuständigen Finanzamt nachgefragt werden. Die müssen auch kostenfrei Auskunft erteilen.

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