Wie ist prinzipiell der Werdegang bei T-Mobile & Vodafone für eine frühzeitige beendigung eines Vertrages? Hab schon (oft) gehört, dass man den vertrag vorrausbezahlen kann / "rauskaufen"!?
Geht das? Wie ist die Handhabe?
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Wie ist prinzipiell der Werdegang bei T-Mobile & Vodafone für eine frühzeitige beendigung eines Vertrages? Hab schon (oft) gehört, dass man den vertrag vorrausbezahlen kann / "rauskaufen"!?
Geht das? Wie ist die Handhabe?
Man kann sich aus keinen Vertrag "rauskaufen"
Man kann lediglich den fälligen Betrag für die restliche Laufzeit aufs Kundenkonto einzahlen und dann hört und sieht man im Prinzip nichts mehr vom Vertrag.
Aber man muss die gesamte Laufzeit "absitzen"
ZitatOriginal geschrieben von RobertBaranovski
Man kann sich aus keinen Vertrag "rauskaufen"
Man kann lediglich den fälligen Betrag für die restliche Laufzeit aufs Kundenkonto einzahlen und dann hört und sieht man im Prinzip nichts mehr vom Vertrag.
Aber man muss die gesamte Laufzeit "absitzen"
Das ist korrekt.
Bei T-Mobile besteht allerdings bei Umzug ins Ausland noch die Möglichkeit, dass man den Vertrag fristlos kündigt. Dann werden die Grundgebühren für die restliche Laufzeit aufgerechnet, aber der Vertrag kann sofort beendet werden.
Auch das ist aber nur reine Kulanz. Selbst eine sofortige Vertragsauflösung im Todesfall ist nur Kulanz des Anbieters, streng genommen müssten die Erben den Vertrag übernehmen. Es gibt also kein recht darauf einen vertrag vorher aufzulösen, an die abgeschlossene Laufzeit hat man sich zu halten!
Bei Mogelcom-Deppentel werden bei vorheriger Vertragsauflösung 29,90 Euro fällig.Wofür ? Hat das mal wer dort probiert ? ich denke eher, die Gebühren sind für die gedacht, wo Mogelcom den Vertrag fristlos kündigt gedacht, aber vielleicht auch für den Kunden?
ZitatOriginal geschrieben von happyhypo
Bei Mogelcom-Deppentel werden bei vorheriger Vertragsauflösung 29,90 Euro fällig.Wofür ? Hat das mal wer dort probiert ? ich denke eher, die Gebühren sind für die gedacht, wo Mogelcom den Vertrag fristlos kündigt gedacht, aber vielleicht auch für den Kunden?
Das sind Bearbeitungsgebühren und Schadensersatz, die der Kunde tragen muss, wenn der vertrag aufgrund ausbleibender Zahlungen o.ä. vom Anbieter gekündigt wird.
ZitatOriginal geschrieben von realice
Auch das ist aber nur reine Kulanz. Selbst eine sofortige Vertragsauflösung im Todesfall ist nur Kulanz des Anbieters, streng genommen müssten die Erben den Vertrag übernehmen. Es gibt also kein recht darauf einen vertrag vorher aufzulösen, an die abgeschlossene Laufzeit hat man sich zu halten!
Das ist so nicht ganz richtig. Bei einem Todesfall fällt die Geschäftsgrundlage weg und ein Rücktritt über §313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ist ohne Probleme möglich. Zunächst sind aber die Erben Vertragspartner-das ist richtig.
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