ZitatOriginal geschrieben von aktey
1. Dein Anwalt wird dir mitteilen, dass eine angemessene Frist >3 Tage sein sollte...
2. Sag deinem Anwalt, dass er gleich noch einen entsprechenden Betrag für die entgangene Spielzeit + Freude an dem Gerät in die Mahnung setzen soll.
3.
Hallo,
mein Frau arbeitet bei einem Anwalt.
Und 7 Tage Frist ist angemessen. Ich kann nicht Artikel verkaufen die ich nicht habe, wenn dann ist der Verkäufer verpflichtet darauf hin zu weisen.
Alles hat handygockel nicht gemacht, auch bekommt man keinerlei Antwort.
Dazu hat er mir noch per E-Mail bestätigt das die Konsole auf Lager ist.