SO Kü bei Debitel aufgrund Zusammenschluß ?

  • Hallo !


    habe gerade durch Zufall gelesen, dass eine Kontentrennung nun bei Debitel Geld kostet, diese war vorher kostenfrei. Auch wenn es sich hier um einen Zusatzdienst handelt, ist hier eine verstecke Preiserhöhung !


    Ist dadurch eine Sonderkündigung möglich ?


    Grüße


    HH

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Ist dadurch die Fortfürhung des Vertrages für dich unzumutbar geworden? :rolleyes:


    Ja ist es, weil ich diese gerade trennen wollte und aufeinmal diese Gebühren gefunden habe.


    ich wusste das von Mogelcom und hab mir gedacht, ich schaue sicherheitshalber mal nach, sind immerhin knappe 20 Euro die ich bezahlen darf.

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Deine Chancen liegen schätzungsweise bei 0%.


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html


    Wäre ja schlimm, wenn man bei jeder Kleinigkeit aus dem Vertrag raus könnte.




    Demnächst kürze ich mal die Rechnung um 10%, das ist auch eine Kleinigkeit, so geht das auch wieder nicht, denn dann wird meine Karte gesperrt, warum können die einfach Gebühren einführen, die es vorher nie gab ?

    MfG


    HH

  • Vielleicht könnte man das an einen der bestehenden 5234 Threads zur Sonderkündigung dranhängen?? :rolleyes:


    Und nein, die Änderung der Servicegebühren gehört nicht zu den Kerndienstleistungen und berechtigt nicht zur Sonderkündigung, wurde aber hier nicht zum ersten mal besprochen...

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
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    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • Zitat

    Original geschrieben von realice
    Vielleicht könnte man das an einen der bestehenden 5234 Threads zur Sonderkündigung dranhängen?? :rolleyes:


    Und nein, die Änderung der Servicegebühren gehört nicht zu den Kerndienstleistungen und berechtigt nicht zur Sonderkündigung, wurde aber hier nicht zum ersten mal besprochen...



    Hab bei der suche mit: Sonderkündigung Zusammenschluß und Servicegebühren nichts gefunden.

    MfG


    HH

  • vertrag zu ungunsten des Kunden geändert ergo ist rein theoretisch eine ausserordentliche Kündigung möglich.. gemäss Bundesregulierungsbehörde für TK... Aber es belibt auch bei der reinen theorie da dann bei Nachfrage gerne mal auf den Kunden zugegangen wird so das diese Klausel wieder ungültig ist / wird


    Grüsse

  • Allein irgendeine Änderung zu ungunsten des Kunden ist noch nicht ausreichend für eine Kündigung.
    Wie im BGB festgeschrieben muss die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar sein.


    Und was zumutbar ist und was nicht... naja... die Anwälte freuen sich ;-)

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