Rufnummer von anderem Anschluss übernehmen

  • Hallo,


    wir ziehen demnächst in unseren Neubau in ein kleines Dorf und werden uns dort auch langfristig niederlassen. Die Alteingesessenen haben dort drei- oder vierstellige Rufnummern (ohne Vorwahl), neue Anschlüsse gibt es nur sechsstellig, da die RegTP das wohl so vorschreibt.


    Ich habe nun gehört, dass man nicht mehr benötigte Rufnummern von anderen Personen (Umzug in andere Stadt, Todesfall, ...) übernehmen kann, wenn diese einverstanden sind. Wir würden das gerne nutzen, um auch eine drei- oder vierstellige Rufnummer zu erhalten. Dazu haben wir aber noch zwei Fragen:


    1. Ist das tatsächlich problemlos möglich oder geht das nur bei nahen Verwandten oder Übernahme von Geschäften, o.ä.?


    2. Hat jemand Erfahrungen damit, wie man an solche nicht mehr genutzten Nummern kommt? Der einzige Reseller von Telefonanschlüssen im Ort (ein Elektriker), hat davon noch nichts gehört, will aber zumindest mal die Ohren offenhalten, ob Nummern frei werden. Viel Hoffnung haben wir da nicht. Wie kann man also vorgehen, um Informationen über frei werdende Nummern zu erhalten, ohne anderen Leuten auf die Füße zu treten oder direkt einen schlechten Einstand in der Dorfgemeinschaft zu haben? Wer hat das schon einmal erfolgreich gemacht?


    Wir würden uns über Tipps freuen, derzeit haben wir die seit Ewigkeiten bestehende dreistellige Rufnummer in unserem Heimatort, daher sind wir etwas verwöhnt.


    Danke.

  • Man kann Festnetzrufnummern ohne große Hürden von anderen Personen übernehmen. Bei der Telekom-Festnetznummer geht es so:


    Man wechselt den Anschlussinhaber. Dazu gibt es ein Formular. Das Einzige, was man beachten soll, sind eventuell vorhanden Fristen. Ich hatte einen Uralt Vertrag mit nur 6-Tages-Frist, so dass ich recht zügig die Nummer übernehmen konnte.


    Es ist ziemlich egal, wer der neue Anschlussinhaber ist. Beide müssen sich nur ausweisen und unterschreiben.


    An andere Nummern einfach so dran zu kommen, ist eigentlich unmöglich...

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • auf der website der bnetza ist beschrieben, unter welchen voraussetzungen es nach dem willen der bnetza möglich ist, daß der wunsch an den anschlußanbieter zu richten ist und daß es eine goodwill-regelung ist, auf die sich der anschlußanbieter nicht einlassen muß. gedacht ist die lösung nur für einen engen kreis von fällen, so z.b. für hinterbliebene lebenspartner ohne trauschein oder für firmennachfolger o. dergl.


    in der praxis ist der von sliders beschriebene weg deutlich erfolgversprechender. so wie ich es kenne, läßt sich dabei der anschlußinhaber dabei aber nicht "alt raus - neu rein" ersetzen - das wäre eine anschlußübernahme, bei der die rufnummern aus alt-rnb´ verloren gehen. sondern in der weise, daß für kurze zeit beide anschlußinhaber sein müssen. also zweistufig: erst "alt bleibt, neu kommt", später "neu bleibt, alt geht".


    das ist im falle eines neubaus natürlich ein problem: mit einem raumvorgänger ist da ja nichts zu machen, weil es den ja nicht gibt. ein aus dem ortsnetz wegziehender ist dafür also wohl der einzig mögliche partner - allerdings bliebe dabei der anschluß während der zweiinhaberphase in dessen wohnung und somit die leitung dort für seinen nachmieter blockiert.


    ich würde mal sagen, eine schöne sechsstellige nummer (z.b. abcddd) ist doch auch nicht schlechter als eine vierstellige. die dürfte leichter zu besorgen sein.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

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