Rückforderung über fast 1 Jahr weil Provider eigenmächtig Bankverbindung geändert hat

  • Die Rechnungsbeträge wurden bislang nie angefochten, womit man diese akzeptiert hat. Um die Sicherung der Verbindungsdaten müsste man sich lediglich kümmern, wenn die Rechnungen nicht gestellt worden wären / der Kunde fristgerecht (max. 80 Tage) eine Falschberechnung mitgeteilt hätte. Dieses ist eindeutig nicht gegeben. Auch könnten z.B. die 25 € GG nicht angefochten werden. Sonderfälle / Beweislastumkehr sind bei sehr unüblichen Rechnungspositionen sicher auch noch zu erwähnen, nur um dieses Thema gehts dem Herrn gar nicht und wir sollten hier nicht zum "Betrug" anstiften :eek:


    Das ein Unternehmer die mtl. 50 € nicht bemerkt, kann ich mir durchaus bei einer hohen Vertragsanzahl und einer Gemeinschaftsrechnung vorstellen. Natürlich keine Entschuldigung, in der Praxis aber durchaus möglich. Bei Erstellung des Jahresabschlusses fällt einem das dann aber doch mal auf :-)


    Zu klären wäre, ob o2 einen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung hatte und jetzt noch hat. Diesen Anspruch hat o2 aus dem geschlossenen Vertrag heraus (erbrachte Leistung + Rechnungsstellung). o2 hätte auch "vergessen" können die Abbuchung vorzunehmen, ohne direkt den Anspruch auf die Zahlung zu verlieren. Erst nach drei Jahren, beginnden mit dem Ende des Jahres in dem die Rechnung erstellt wurde, verjährt der Anspruch.


    Also: Vereinbare eine Ratenzahlung, lass deinen Vertrag auf einen zeitgemäßen Tarif umstellen und konzentriere dich auf deine Prüfungen (sind doch meist im Februar).


    Viele Grüße

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