Arbeitsvertrag im Anschluss an Berufsausbildung - Vertragsbeginn

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Dann muss der befristete Vertrag allerdings vor der Prüfung bzw. am Tag der Prüfung nach Rückkehr in Betrieb geschlossen werden.


    GP


    Ergo man bekommt einen zweiten Vertrag.


    Der erste war der Ausbildungsvertrag.
    Da steht z.B. drin vom 1.9.2007- 1.9.2010 Ausbildung zum Beruf X.
    Nach bestandener Prüfung bekommt man eventuell einen zweiten Vertrag als Geselle angeboten.
    Oder auch ein paar Tage davor..
    So quasi als "Übernahmeangebot".


    Gruß Hope0815


    :)

  • Genau.
    Allerdings geht das spätestens am Tag der bestandenen Prüfung.
    Passiert bis dorthin nix, und dich hindert keiner daran, am nächsten Tag wieder zu kommen, gilt das als unbefristeter Arbeitsvertrag.
    Nur so am Rande, das Vereinbaren einer erneuten Probezeit im Anschluss an die Ausbildung ist nicht zulässig. Viele Arbeitgeber probieren´s aber trotzdem (was auch sicher damit zu tun hat, daß man für "normale" Arbeiter und Azubis, die man übernimmt, die gleichen Verträge verwendet)

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005


    Nur so am Rande, das Vereinbaren einer erneuten Probezeit im Anschluss an die Ausbildung ist nicht zulässig.


    Es ist im dem Sinne ja keine Probezeit.
    Der Arbeitgeber garantiert dem "Ex Azubi" nur einen Arbeitsplatz für 12 Monate.



    Gruß Hope0815 :)

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