Girokonto kostenlos - wo?

  • Ich kenne zwar nicht die Postbank AGB zum "lebenslangen kostenlosen Konto",aber habt ihr diese auch vollständig gelesen?


    Denn ich kann mir irgendwie kaum vorstellen,dass dort der Punkt "Kündigung" einfach fehlt.
    (Bzw. dem Kunden eine Kündigungsfrist eingeräumt wird,der Bank aber nicht)

  • Ich kann mir das auch nicht vorstellen das eine Bank ein Kontomodell im Angebot hat welches keine Kündigungsmöglichkeiten für de Bank vorsieht. Bevor ich das nicht schwarz auf weis sehe glaube ich solche Behauptungen nicht.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • 2013 gab es ein Grundsatzurteil dazu:


    So ist die Kündigungsfrist vom Kunden bei der Bank auf einen Monat beschränkt worden,die der Bank beträgt 2 Monate,ohne dass sie jedoch auf die Interessen des Kunden gesondert achten muss.


    Inwieweit die AGB der PB davon betroffen waren,kann ich nicht ausmachen,nur diese hat bestimmt in einer gewissen Zeitspanne ihre geändert und "man" hat dem auch (vielleicht) zugestimmt.
    Somit muss gesondert betrachtet werden,ob die vormals (bei Vertragsschluss) ausgehändigten AGB im Hier und Jetzt noch ihre Gültigkeit besitzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ich kann mir das auch nicht vorstellen das eine Bank ein Kontomodell im Angebot hat welches keine Kündigungsmöglichkeiten für de Bank vorsieht. Bevor ich das nicht schwarz auf weis sehe glaube ich solche Behauptungen nicht.


    Wer behauptet denn, dass es garkeine Kündigungsmöglichkeit gibt?


    Kündigungen bei Missbrauch oder Ähnlichem sollten auch trotz "lebenslang kostenlos"-Garantie möglich sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wer behauptet denn, dass es garkeine Kündigungsmöglichkeit gibt?


    Kündigungen bei Missbrauch oder Ähnlichem sollten auch trotz "lebenslang kostenlos"-Garantie möglich sein.


    Niemand! :p
    Nur das "Fehlen" einer ordentlichen Kündigung als fester Vertragsbestandteil (bei so einem Grundangebot) ist doch im Finanzwesen eher unwahrscheinlich.
    Auch die Festlegung der einseitigen* ordentlichen Kündigung (seitens des Kunden).


    Oder verwundert dich das nicht etwas?


    *dies ist zwar juristisch falsch ausgedrückt,aber jeder weiß was gemeint ist ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wer behauptet denn, dass es garkeine Kündigungsmöglichkeit gibt?


    Kündigungen bei Missbrauch oder Ähnlichem sollten auch trotz "lebenslang kostenlos"-Garantie möglich sein.


    Das ist schon klar. Ungewöhnlich und kaum glaubhaft ist das keine ordentliche Kündigung seitens der Bank möglich sein soll.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Wenn jemand vollmundig mit "lebenslang" wirbt um sich dadurch offensichtlich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen muss er eben auch mit den Konsequenzen leben.


    Ob mich das jetzt wundert oder nicht hilft hier ja auch nicht weiter.


    Und "lebenslang" bedeutet eben "ein Leben lang".



    Wie bereits erwähnt kann eine Kündigung dann unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein.


    Wenn ich mit A werbe und dies verkaufe, aber B in die AGB schreibe ist das nicht das Problem des Kunden. Bei sich widersprechenden Bedingungen gehen die diesbezüglichen Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders. Hier also zulasten der Postbank.

  • Mit was man letztendlich "wirbt" ist eher nebensächlich,denn letztendlich zählt das gesamte Vertragswesen.
    Genau das muss aber geprüft werden. ;)


    Diese Werbung zum Wettbewerbsvorteil wäre auch keinesfalls missbräuchlich,wenn sich die Kostenregelung auf den Status beziehen würde und das ist hier höchstwahrscheinlich der Knackpunkt:


    Wenn einer der Parteien ordentlich kündigt,dann ist das Werbeversprechen dahin. ;)

  • Genau darum geht es doch.


    Zu "lebenslang kostenlos" gehört eben auch "lebenslang".


    Und dann kann ich eben nicht 3 Jahre später kündigen um dem Kunden das identische Produkt, nur eben jetzt nicht mehr kostenlos, anzubieten.


    Nicht die Werbung ist missbräuchlich sondern die Kündigung die beim Bestehen auf die Kostenfreiheit eventuell folgt.


    Wenn ich ein lebenslang kostenloses Konto verkaufe kann ich nicht kündigen, schon garnicht um Kosten einzuführen.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst


    Und "lebenslang" bedeutet eben "ein Leben lang".


    Besagt ja auch Paragraf 38 I StGB:
    "Lebenslange Freiheitsstrafe"


    Warum aber niemand als Strafe die Verbüßung bis zu seinem Tod einfach so antreten muss,ist wiederum einen 4-Stunden Vortrag wert. :D


    Genauso kann man es zivilrechtlich auseinandernehmen! ;)

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