Zwangstrennung bei 0180 Nummern

  • Dann dürfte das Leistungsmerkmal ECT ja auch garnicht existieren bzw. nur dort eingerichtet werden, wo eine solche Lizenz vorliegt? :confused:

  • ect ist kein weiteres lm, sondern von just diesem leistungsmerkmal ist hier die rede. ein versuch, es in der vst zu initiieren, dürfte daher wohl in d auch mit "lm nicht möglich" abgewiesen werden. tut eine pbx dies jedoch "heimlich" und womöglich auf zwei b-kanälen verschiedener anschlüsse, merkt die vst des ön es nicht, da es ja auch in der pbx stattfindet. zulässig ist es wie gesagt in d eigentlich nicht. eigentlich (grau ist alle theorie) müßte ein anlagenhersteller darauf achten, daß es bei beteiligung von verkehrswegen des ön in der deutschen version seiner anlagen nicht nutzbar wäre. aber es gibt ja auch multinationale anlagenverbünde und ein zulassungsverweigerungsgrund ist es nicht. dennoch bleiben auch nationale gesetze gültig, und duldung heißt nicht billigung. solange es niemand zur gewerblichen erbringung von verbindungsnetzbetreiberdiensten über seine pbx mißbraucht, wird es der regulierer wohl nicht vor den kadi zerren. nach den buchstaben der deutschen tk-gesetzgebung war und ist das leistungsmerkmal ect im ön eigentlich nicht anzuwenden.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

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