Frage zur Patentanmeldung - Studie

  • Habe mal eine Frage an die Spezialisten hier:


    Wie läuft das eigentlich bei einer Patentanmeldung? Gibt es auch Patente für Studien?


    Es geht konkret um ein Patent für ein Zubehör Teil für ein Mobilphone.
    Muss man da auf irgendetwas Besonders achten...


    Kennt sich da jemand mit aus....

  • Man kann Bildmarken, Wortmarken, Erfindungen, Ideen, Zutaten etc nach Klassenzugehörigkeit. patentieren. Am besten du gehst unter DPMA Recherche und schaust dich erstmal um ob es schon ein anderen gibt, der vor einem etwas schon patentiert hat. Für Patentanmeldung gibt es extra Formulare. Die Gebühren betragen zwischen 300 bis tausende von Euros für eine Erstanmeldung. Das Patent muss alle 10 Jahre aufgefrischt werden mit immer einer höher werdenden Gebühr.

    Zuerst gab es das erste nahtlose Stahlrohr - zuletzt war es das erste Digitale Private Mobilfunknetz!


    Und jetzt der grösste Mobilfunkkonzern!


    Veni Vidi Vici - Vodafone D2

  • patente gibt es für funktionsweisen von geräten. die funktionsweise (und neuartigkeit !) darzulegen, ist bestandteil der patentschrift. ein funktionsfähiges modell zur prüfung einzureichen, ist m.w. nicht erforderlich. wenn "studie" also "vorserienmodell" meint, kommt es auf die mit dem serienmodell identische funktionsweise an. wenn es nur ein "prototyp" ist, kann sich diese funktionsweise ja noch verändern / erweitern. dann rät sich an, auch den prototypen schon zum patent anzumelden. sonst sickert irgendetwas vom "erlkönig" durch und ein anderer könnte den prototypen patentieren lassen. dann könnte die schöpfungstiefe des serienmodells zu gering sein, um eigenständig patentfähig zu sein. im zweifel hat der dieb den vorrang, wenn er schneller war. patentstreitverfahren können noch erheblich ruinöser teuer sein als patentanmeldeverfahren.


    unbekannter, günstiger und insbesondere wenn es mehr das design ist, was geschützt werden soll auch sinnvoller ist der "gebrauchsmusterschutz", der ebenfalls beim patentamt zu beantragen ist.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Nach einer erfolgreichen Anmeldung sieht das DPMA eine 3 monatige Widerufungsfrist vor. Nach der Frist wenn niemand was "dagegen hat", wird das Patent endgültig geschützt.

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