o2 - 60 Tage Kündigungsfrist - aber wie..

  • Hy,
    ich habe eine sehr schöne Handynummer, die ich nicht verlieren möchte.
    Nun mache ich mir ein wenig Gedanken, dass ich durch falsches regieren evtl. Gefahr laufe, dass etwas schief läuft, daher frage ich mal an, ob sich hier jemand damit auskennt.


    - Ich war bis 10. Oktober Telekom Kunde, diesen Vertrag habe ich gekündigt. Die Nummer lief auf mich privat.
    - Ich bin seit dem 10. Oktober O2 Kunde, die Nummer wurde portiert, läuft jetzt auf meine GmbH.
    - Ich bin jedoch absolut unzufrieden mit dem 02 Datennetz und der Signalstärke hier.
    - Ich habe bei O2 Buisenes ein 60 tägiges Rücktrittsrecht, von dem ich gerne Gebrauch machen würde.


    WAS PASSIERT DANN?


    - Ist die Nummer dann ganz normal bei O2 und kann von da wegportiert werden?
    - Oder fällt die Nummer durch eine komplette Rückabwicklung an die Telekom zurück und die findet dann keiner mehr?


    Auf was ist da zu achten, man hört ja immer wieder von bösen Dingen, dass eine Nummer dann plötzlich wegfällt und dergleichen.


    PS:
    Bin ich dann Telekom Neukunde, kann also online einen Tarif abschließen, oder gibt es da Wartezeiten?




    Vorab lieben Dank für die Ratschläge,


    Gruß Dirk

  • Normal ist, dass die Nr. bei o2 gekündigt ist und innerhalb der normalen Frist wegportiert werden kann. So ist das überall. Von einer automatischen Umstellung auf einen anderen Tarif oder so habe ich noch nie was gehört. Sowas gibt es nur bei D1 oder D2 die dann in aller Regel von Vertrag auf Prepaid umstellen. Zumindest wenn man darum bittet wird das so gemacht.
    Du kannst dann innerhalb der Fristen ab Kündigungstermin die Nr. ganz normal (ohne Wartezeit) zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Nur nicht zu o2 Prepaid.
    Dass die Nr. zu D1 zurückfällt gibt es nicht. Die haben damit nichts mehr zu tun.
    Was passiert, wenn Du nach Kündigung nichts mehr bzgl. der Nr. unternimmst? Die Nr. ist weg und wird alsbald wieder neu vergeben.

  • Lieben Dank für die Antwort;


    Also wird eine Kündigung mit 60 Tages Rücktrittsrecht genau so gehandhabt, wie ein Vertrag der ausläuft und gekündigt wurde?

  • ja genau so ist das... Du hast ein Anrecht auf Deine Nummer , die Portierungsanfrage von Deinem neuem Anbieter sollte aber nicht zu spät erfolgen :) ( innerhalb 30 Tagen nach Deativierungsdatum)


    Gruß

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