Kündigung und Rufnummerportierun

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinen Festnetzanschluss gekündigt, der am 29.9.2012 abläuft. Um einen neuen Anbieter habe ich mich noch nicht gekümmert, da ja noch etwas Zeit ist. Kann der neue Anbieter noch eine Rufnummerportierung beim alten Anbieter für mich erwirken? Ich habe gelesen, ich hätte bei der Kündigung bereits die gewünschte Rufnummernportieren anmelden müssen.


    Für eine Klärung des Sachverhalts wäre ich Euch sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Matrix36

  • Kündigung unbedingt erstmal widerrufen!!!!
    Bei einer gewünschten Portierung im Festnetz sollte die Kündigung UNBEDINGT durch den neuen Anbeiter erfolgen (Vollmacht ist dann Teil der Auftragserteilung), da sonst die Chancen sehr gut stehen, dass du ohne deine alte Rufnummer da stehst.

  • Sehe ich nicht so drastisch. Portierung ist AFAIR sogar noch 4 Wochen nach nach Vertragsende möglich. Es ist eigentlich üblich das man eine Kündigung zum Vertragsende ausspricht-um einer automatischen Vertragsverlängerung zu entgehen-, auch wenn man noch nicht weiß wohin es danach geht. Oft ruft dann ja ein Kundenrückgewinnungsteam an und bietet neue Konditionen für eine Verlängerung.
    Es ist aber sicherlich nicht schlecht auf der Kündigung anzugeben, dass in jedem Fall eine Portierung der Rufnummer erfolgen soll, damit der Anbieter weiß, dass er den Anschluss so lange laufen lassen kann bis die Portierung durchgeführt wurde. Sonst dreht er am vereinbarten Tag X den Saft ab.


    Der TE hat ja noch über 5 Monate Zeit, das sollte reichen um einen neuen Anbieter zu wählen und den rechtzeitig mit der Portierung zu beauftragen.

  • Re: Kündigung und Rufnummerportierun


    Zitat

    Original geschrieben von Matrix36
    Hallo zusammen,


    ich habe meinen Festnetzanschluss gekündigt, der am 29.9.2012 abläuft. Um einen neuen Anbieter habe ich mich noch nicht gekümmert, da ja noch etwas Zeit ist. Kann der neue Anbieter noch eine Rufnummerportierung beim alten Anbieter für mich erwirken? Ich habe gelesen, ich hätte bei der Kündigung bereits die gewünschte Rufnummernportieren anmelden müssen.


    Letzteres nicht. Allerdings ist es bei Rufnummernportierung sehr sinnvoll, den neuen Anbieter kündigen zu lassen (verringert die Fehlerquote drastisch). Prinzipiell klappt die Portierung aber auch jetzt noch, du musst dich natürlich diesbezüglich mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzen.

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