Rufnummer aus laufendem 'Vertrag' herausportieren: Künftig auch bei Prepaid?

  • Hallo,


    wie auf Teltarif bereits erwähnt, verzögert sich die Unterzeichnung der TKG-Novelle noch etwas, womöglich weil Herr Gauck noch prüft dass alles mit rechten Dingen zugeht.... und die Freiheit der ganz grossen Unternehmen [Geld zu verdienen] nicht zu sehr eingeschränkt wird.


    Wenn es aber soweit ist:
    Werden auch bei Prepaid-"Verträgen" die Kunden eine Nummer mitnehmen können, aber das Guthaben und die Aktivität der SIM-Karte (ggf. mit neuer Nummer) beibehalten können? Im Einzelfall kann das durchaus praktisch sein bzw. es erleichtert Familienzusammenhängen, kollektiv ins passende Netz zu wechseln.


    Bislang führt das "Herausportieren aus laufendem Vertrag" eher ein Schattendasein als inoffizielles Feature bei gewissen E-Netzen:
    Link zu "o2 kündigen" auf Telefon-Treff
    'Inoffizielles' Herausportieren bei o2 aus laufendem Vertrag schon jetzt? (TT)
    Normalerweise kein Herausportieren aus lfd. Vertrag bei BASE? (TT)

  • Die neue Regelung auch bei Prepaid. Der Wortlaut beschränkt es nicht auf Postpaid-Verträge (denn Prepaid ist rechlich natürlich auch ein "Vertrag"):

    Zitat

    Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. [...] Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.

    Die Frage ist nur, ob die Anbieter das auch so umsetzen werden. Sie könnten alternativ ein Portierungsverlangen bei Prepaid als Kündigung auffassen oder selber ordentlich kündigen, wo es die AGB erlauben.

  • Ahja, sehr interessant, danke!


    Zitat

    Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt.


    ... lese ich allerdings so, dass der Gesetzgeber ausdrücklich solchen Machenschaften (Kündigung durch Anbieter bei "unbotmässigem" Verhalten des Endnutzers) einen Riegel vorgeschoben hat.


    Sonst würde es - die Rausportiererei - ganz genauso funktionieren wie von dir beschrieben, eben ohne den "Kündigungsschutz".

  • "Bleibt davon unberührt" heißt meines Erachtens nur, dass sich an den Vertragsbedingungen und den Laufzeiten des Vertrages nichts ändert, aber nicht, dass ein bestehendes Kündigungsrecht des Anbieters (z.B. bei Prepaid oder weil der Postpaid-Vertrag keine Laufzeit hat) eingeschränkt wird. Es ist eine reine Klarstellung, dass der Nutzer den Vertrag natürlich weiterzuzahlen hat.


    Es ist ein weit verbreiteter Trugschluss, dass der Anbieter nicht das Recht hätte, einen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Das hat nichts mit "Machenschaften" zu tun.

  • Wenn da steht, der Vertrag bleibt davon unberührt, wäre es aber beckmesserisch zu sagen, monatliche Grundentgelte in Höhe von z.b. 10 Euro bleiben unberührt, Flatrate ins x,y-,z-Netz bleibt unberührt, ebenso alle anderen wesentlichen Vertragsbestandteile - nur der Vertrag selbst kann gekündigt werden ^^


    Ich denke aber, in der Praxis wird diese Klausel tatsächlich so unzweideutig gehandhabt werden wie z.b. die Gesetzesvorschrift, dass wegen der Euro-Umstellung heraus keine Preiserhöhungen stattfinden dürfen. Gleichzeitig wurde in die Preisautonomie der Märkte ja nicht eingegriffen. Trotzdem war dieses Gesetz nicht überflüssig. Es war von der Formulierung genauso unzweideutig pro-Verbraucher wie die Regelung dass der Mobilfunkvertrag "Unberührt" d.h. "unangetastet" bleibt.


    Solche Vorschriften stehen oft einsam wie die Kathedrale in der Wüste. Beim Euro hätte z.b. flankierend geregelt werden müssen, dass Preise und Kalkulationen bei einer Hinterlegungsstelle "eingefroren" werden müssen und evtl. Sperrfristen festgelegt werden. So hätte später gesagt werden können 'diese oder jene Erhöhung ist unzulässig, weil sie vor Ablauf der Sperrfrist stattfand' oder weil sie von etwa geänderten Einkaufspreisen her nicht gerechtfertigt war.


    Genauso wie beim Euro gleichwohl nicht in die Preisautonomie eingegriffen wurde, so wird hier nicht in die Kündigungs-Autonomie (= Kehrseite der Vertragsfreiheit) eingegriffen; gleichwohl ist es mit der Regelung unmöglich, "aus Anlass" des Herausportierens zu kündigen. Dann wird es natürlich Streit geben, wenn der Anbieter 6 Wochen später kündigt.... und die Frage lautet dann "was ist noch 'aus Anlass'" ....


    Genauso würde es hier sein; man würde als Kunde durchaus ein Interesse daran haben, zu wissen dass die Kündigung nicht willkürlich ist.


    Die Verbraucherzentralen haben bei Laufzeitverträgen von Congstar z.b. die AGB-Klausel angegriffen, wonach schon bei 15 Euro Zahlungsrückstand der Anschluss gesperrt werden konnte.


    Genauso unbillig benachteiligend ist m.E. eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit eines Prepaid-Vertrages durch den Anbieter wenn dieser keinen "wichtigen Grund" vorlegt. Schliesslich würden durch so eine Kündigung ja 25 Euro Kosten für den Endverbraucher anfallen (Portierung zu anderem Anbieter) ohne dass er das durch aktives Verhalten veranlasst hätte.


    [small](wer glaubt, dass man auch und gerade durch passives Verhalten, durch Nichttelefonieren also, durch Nicht-Umsätze-generieren, so eine Kündigung und damit die Verantwortlichkeit für Portierungsgebühr provozieren könne, dem sei gesagt, dass Nichthandeln im wirtschaftlichen Bereich durchaus juristisch umstritten ist - es gibt auch juristische Gegenstimmen, für die das rein passive Sich-unauffällig-wie-ein-normaler-Fahrgast-verhalten-und-in-der-Straßenbahn-auf-den-Stuhl-setzen ohne Fahrkarte noch nicht ein 'aktives Erschleichen einer Beförderung' ist ;) ) [/small]

  • Ich denke dass man die Nummer rausportieren kann, und für die restliche Laufzeit eine Neue Nummer bekommt.
    Der Vertrag wird ja nicht gekündigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Wenn da steht, der Vertrag bleibt davon unberührt, wäre es aber beckmesserisch zu sagen, monatliche Grundentgelte in Höhe von z.b. 10 Euro bleiben unberührt, Flatrate ins x,y-,z-Netz bleibt unberührt, ebenso alle anderen wesentlichen Vertragsbestandteile - nur der Vertrag selbst kann gekündigt werden ^^

    Absolut nicht. Die Vertragslaufzeit ist auch Vertragsbestandteil. Und wenn vereinbart ist, dass ein Vertrag jederzeit gekündigt werden kann, gilt das noch immer für beide Seiten.

  • Es macht Freude mit dir zu diskutieren :cool:


    Die Vertragslaufzeit als Vertragsbestandteil wäre hier sicherlich gemeint, wenn bei Prepaidverträgen von Anfang an eine solche festgelegt wäre und zwar unabhängig von weiteren Handlungserfordernissen die hinzutreten müssten um diese zu konkretisieren (zb. einerseits, Aufladen um Ende der Aktivität hinauszuschieben oder andererseits Kündigungsschreiben verfassen und abschicken) ; möglicherweise sind E-Plus-Prepaids da anders zu bewerten als andere.


    Hier ist aber bei Prepaid schon lange die Regel dass die Vertragsverhältnisse "auf unbestimmte Zeit" laufen.


    Somit ergibt sich das interessante Paradox, dass "im Vertrag bestimmt wurde - nämlich hinsichtlich der Vertragslaufzeit - dass die Vertragslaufzeit eine unbestimmte ist" . :D :top:


    Zitat

    8 Vertragslaufzeit/Kündigung 8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.


    Quelle Telekom Xtra Card AGB


    EDIT: selbst die Kündigung ist bei Xtra z.B. nicht generell jederzeit, sondern der Kunde kann jederzeit und Telekom kann mit 30 Tagen Vorlauf. In der Praxis wird so eine Kündigung durch den Anbieter aber niemals ohne "wichtigen Grund" (qualifiziert) ablaufen.

  • Absolut richtig. Vertragslaufzeit ist die Zeit, die ein Vertrag läuft, wenn er nicht gekündigt wird. Dass die Laufzeit unbestimmt ist, sagt überhaupt nichts über bestehende Kündigungsrechte aus.


    Du hättest in den zitierten Xtra-Bedingungen nur eine Nummer weiterlesen müssen:

    Zitat

    Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

    Den Kundeninteressen wird hier dadurch Rechnung getragen, dass eine Kündigung seitens der Telekom nur mit Montsfrist möglich ist. Einen Grund braucht die Telekom für die Kündigung nicht.


    Edit: Du hast's gefunden.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    In der Praxis wird so eine Kündigung durch den Anbieter aber niemals ohne "wichtigen Grund" (qualifiziert) ablaufen.

    Dass sie "in der Praxis" nicht grundlos kündigen werden, ist klar. Warum sollten sie das auch tun. Ein "Gewohnheitsrecht" für den Verbraucher ergibt sich dadurch nicht. Rechtlich gesehen brauchen sie keinen Grund, erst recht keinen "wichtigen Grund" im Sinne des § 626 BGB.


    Warte doch einfach ab, wie es bei Prepaid läuft. Und wenn es nicht nach deinen Vorstellungen läuft, steht dir der Rechtsweg offen. Viel Erfolg. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux


    Du hättest in den zitierten Xtra-Bedingungen nur eine Nummer weiterlesen müssen

    Och nöö, ich hatte am Punkt am Ende des vorigen Satzes genug, ich hab einfach da gelesen wo es mir geschmeckt hat und wo es anfing mir weniger zu schmecken, da hörte ich einfach auf ;)


    Zitat


    Edit: Du hast's gefunden. Dass sie "in der Praxis" nicht grundlos kündigen werden, ist klar. Warum sollten sie das auch tun. Ein "Gewohnheitsrecht" für den Verbraucher ergibt sich dadurch nicht. Rechtlich gesehen brauchen sie keinen Grund, erst recht keinen "wichtigen Grund" im Sinne des § 626 BGB.


    Wie ich schon schrieb, in Sachen Congstar war ein Entscheidungsgrund für verbraucherfreundliches Urteil, dass ein Handyvertrag nunmal eine für das tägliche Leben wichtige Angelegenheit ist , die man nicht einfach grundlos sperrt. Hätte das Gericht das anders gesehen, nämlich hemmungslos marktliberal, hätte es bei der Congstar - Sache auch entscheiden können, dass der Kunde jederzeit bei der Norma ein neues Startpaket kaufen und weitertelefonieren kann und vor der Ausserbetriebnahme nicht geschützt werden muss ;)
    Hat es aber nicht ..


    Zitat

    Viel Erfolg. ;)


    Danke sehr :cool:

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