Heizkostenabrechnung fehlerhaft?

  • Hi,
    da ich mit meinem Latein am Ende bin, frage ich hier um eure Hilfe. Es geht um meine Heizkostenabrechnung, die ich vor ein paar Tagen bekommen habe und die ich für falsch berechnet halte.


    Rahmendaten:
    - Heizkostenabrechnung für 2011
    - Wohnung wurde 92 Tage in 2011 gemietet, also 92 Tage
    - 3 Heizkörper, Automatisches Funkmessystem
    - Kosten werden aufgeteilt in 70% Verbrauchskosten, 30% Grundkosten


    So, der gesamte Verbrauch in 2011 betrug laut Abrechnung 1882 Einheiten. Bei Einzug wurden die Messstände an den einzelnen Heizungskörpern festgehalten, sodass ich "meinen" Verbrauch innerhalb der letzten drei Monate des Jahres nachvollziehen kann. Dieser betrug 115 Einheiten. Eine Einheit kostet etwa 0,16 Euro.


    Ich soll nun laut Abrechnung zahlen: 106,65 Euro. Berechnet wie folgt: 1882 x 0,16 x 360/1000 (360 tausendstel, weil siehe edit)


    Wenn ich nur meinen Verbrauch von 115 zu Grunde legen würde, dann würde ich folgende Verbrauchskosten zahlen: 115 x 0,16 = 18,4 Euro. Also ein riesiger Unterschied!


    Meine Frage ist: darf der Vermieter die Heizkosten einfach auf das komplette Jahr umrechnen und dann unabhängig vom Verbrauch nur anhand der Tage aufteilen? Oder muss eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch stattfinden? Ich bin wie gesagt ziemlich genervt, weil ich nun über 100 Euro nachzahlen soll und außerdem eine Mieterhöhung bekomme, weil die Nebenkosten so extrem hoch wären. Nur weil der Mieter vor mir scheinbar geheizt hat wie ein Irrer :D


    Edit: Habe mich vertan. Die 360 tausendstel kommen deswegen, weil das Jahr in Gradtagszahlen aufgeschlüsselt wird. Ich habe im Oktober (80), im November (120) und im Dezember (160) in der Wohnung gewohnt, daher die 360. Trotzdem strange....

  • Eigentlich steht alles wichtige hier:


    http://www.heizkostenverordnung.de/par9b.html


    Theoretisch möglich, dass das nach Gradtagen berechnet wird.


    Wenn die Zwischenablesung erfolgt ist, würde ich dann auch darauf pochen, dass der Verbrauch eben nach Einheiten abgerechnet wird.


    Allerdings werden die gesplitteten Grundkosten dann natürlich trotzdem noch nach Gradtagen abgerechnet.



    Wie sieht denn deine gesamte Abrechnung aus? Also inkl. Grundkosten?

  • Da wurden dann ja 100% nicht verbrauchsabhängig abgerechnet. Wenn man die Gradtagszahlen für die 30% Grundkosten ansetzt (gewichtet nach Flächenanteil ist üblich)ergäbe sich folgendes:


    (1882 x 0,16 x 360/1000) x 0,3
    +
    (115 x 0,16) x 0,7 = 45,40.


    Ich finde diese Abrechnungsmethode aber ungewöhnlich.


    Üblicherweise werden die 30% der Gesamtheizkosten nach dem Anteil der beheizten Fläche am Gesamtobjekt aufgeteilt (bei nicht ganzjähriger Abrechnung gewichtet nach Kalendertagen oder nach Gradtagsanteilen); da spielt der Verbrauch keine Rolle. Die restlichen 70% werden dann nach Einheiten aufgeteilt. Um das auszurechnen braucht man die Gesamtheizkosten in Euro, die insgesamt beheizte Fläche, die eigene beheizte Fläche, die insgesamt im Objekt verbrauchten Einheiten und die selbstverbrauchten Einheiten. Wenn die Daten in der Abrechnung nicht alle auftauchen, kann man es auch nicht richtig ermitteln.


    Hier werden ja die Einheiten des Vormieters plus deiner eigenen nicht verbrauchsabhängig auf euch aufgeteilt, sondern nur nach dem Gradtagszahlen, der Vermieter wollte sich wohl diesen Rechenschritt sparen. Falls dass im Mietvertrag allerdings für den Fall des Mieterwechsels während der Heizperiode so vereinbart ist, wird es schwierig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilfsprofi
    Da wurden dann ja 100% nicht verbrauchsabhängig abgerechnet. Wenn man die Gradtagszahlen für die 30% Grundkosten ansetzt (gewichtet nach Flächenanteil ist üblich)ergäbe sich folgendes:


    (1882 x 0,16 x 360/1000) x 0,3
    +
    (115 x 0,16) x 0,7 = 45,40.



    Erstmal sollte der TO vielleicht klarstellen, ob die von ihm genannte 106,65 € Summe nur der Vebrauch ist oder die gesamten Heizkosten, bevor man hier weiter wild rumrechnet und zu noch mehr anderen Ergebnissen kommt.


    Ansonsten können wir auch gleich anfangen, dass 1882 x 0,16 x 360/1000 nicht 106,65 ergibt. Aber das wird vermutlich nur einer Rundung bei den 0,16 geschuldet sein. Macht nachfolgende Ergebnisse aber nicht richtiger. ;)

  • Richtig, die 106,65 sind bloß der Verbrauch, Grundkosten kommen noch hinzu. Und das die Rechnung nicht diese 106,65 ergibt sondern 108,xx liegt tatsächlich an der Rundung auf 0,16 Euro.


    Ich habe anhand des Links in der ersten Antwort nun geschlussfolgert, dass der Vermieter die Heizkosten genau so umlegen darf, wie er es gemacht hat? Die "Zwischenablesung" wurde nur manuell durch den Mitarbeiter der Hausverwaltung gemacht, nicht durch die Heizungsgesellschaft die nun die Abrechnung erstellt hat. Die Zählerstände stehen aber handschriftlich im Mietvertrag drin.


    Die Mitarbeiterin der Hausverwaltungsgesellschaft meinte halt, die Zählerstände wären eigentlich irrelevant und wurden nur zur Information aufgeschrieben. Abgerechnet wird scheinbar "immer" nach dieser anderen Methode, die nicht den tatsächlichen Verbrauch bei Mieterwechsel berücksichtigt.

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