ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von weltkom
joo wenn du da mal nicht die rechnung ohne den wirt machst......
willst du deinen kunden drohen das sie die karte einlegen müssen um den first call zu machen wenn mir der händler kommen würde: sie müssen jetzt die karte einlegen und mind. ein call machen.... würd ich sagen. ich muss gar nichts und schon gar nicht hier kaufen und vom recht gebrauch machen innerhalb 14 tagen vom vertrag zurück zu treten und denn ganzen krempel bei dir liegen lassen umdrehen und gehen....UUUiiiii was jetzt.......
Aber mal genauer betrachtet welcher otto normal kunde legt sich ein, ich nenn mal die katze beim namen: schubladenvertrag (schubaveg) zu, den meisten must du eh erklären wie sie die karte ins tel. bekommen und wie es angeht etc. .............
das einzige was geschehen wird IMHO ist das nach und nach alle angebote verschwinden werden mit handy für 1 dollar und mu+gg frei die
sich eh nur die handy fortgeschrittenen zulegen und/oder kiddis ........
oder in den abg taucht die Bedingung auf das der FiCa gemacht werden muss da sonst eine summe xxxx gezahlt werden muss. Für die vorreiter dieser abg´s schwer durchzusetzen aber wenn es allgemeine geschäfts praxis wird werden wohl alle mit leben (ich denke an die tage zurück wo nach ablauf der vertragszeit noch eine monatliche kündigunsfrist gab *träum* da war das geschrei mit den jahresverlängerungen auch groß und jetzt allgemeine geschäfts praxis)
cu all nachbarn
Ich hoffe Du hast mich richtig verstanden, denn es geht hier nicht darum das der Kunde irgend ein Betrag oder irgend einer Pflicht nachkommen muss sondern Du als Händler !!!!!
Ich habe im ersten Thread nur geschrieben, das Hutchi die Händler darauf hin weisst, auf die erste einbuchung ins Netz oder den ersten Call zu überwachen !!
Falls dieses nicht passiert droht mir der GH mit der rückforderung des WKZ in höhe von 150 €:mad:
Ich weis nicht wie sie es prüfen oder kontrollieren wollen.
Gruß
SMK