Urteil LG München: AGBs mit nachträglichem Ausgleich von Prepaid-Konten unwirksam

  • Laut einem Urteil des Landgerichtes München sind AGBs unzulässig, wonach auf Prepaid-Konten ein entstandenes Minus ausgeglichen werden muss.


    Denke mal dass dieses Urteil den Pseudo-Prepaid-Anbietern nicht schmecken dürfte.


    Nachzulesen u.A. hier


    Aber auch echte Prepaid-Anbieter könnten das problematisch finden.


    Ich hatte z.B. eine LidlMobile-Karte auf der die Monatsflat ausgelaufen war und nicht verlängert wurde.
    Daraufhin wurde ich in den Tagesflat-Tarif umgestellt, weshalb ich knapp 6 Euro ins Minus rutschte, weil erst nach 3 Tagen gesperrt wurde.


    Diese sollte ich umgehend aufladen.


    Das Urtei ist aber noch nicht rechtskräftig.

    Einmal Löwe - Immer Löwe!


    Vertrauensliste: 33x Liste IV, 9x Liste V

  • Ich tippe mal dass die mit Sicherheit in Revision gehen werden, so dass sich (wenn ich die instanzen richtig im Kopf habe) der Bundesgerichtshof, und dann ggf. noch der Europäische Gerichtshof darum kümmern dürften.


    Es Könnte also noch sehr lange dauern bis die Kunden wissen was Sache ist.

  • Nun, zunächst wohl mal in die Berufung zum OLG. ;)


    Und was soll der Europäische Gerichtshof damit zu tun haben? Vielleicht noch der EGMR?

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