Laut einem Urteil des Landgerichtes München sind AGBs unzulässig, wonach auf Prepaid-Konten ein entstandenes Minus ausgeglichen werden muss.
Denke mal dass dieses Urteil den Pseudo-Prepaid-Anbietern nicht schmecken dürfte.
Nachzulesen u.A. hier
Aber auch echte Prepaid-Anbieter könnten das problematisch finden.
Ich hatte z.B. eine LidlMobile-Karte auf der die Monatsflat ausgelaufen war und nicht verlängert wurde.
Daraufhin wurde ich in den Tagesflat-Tarif umgestellt, weshalb ich knapp 6 Euro ins Minus rutschte, weil erst nach 3 Tagen gesperrt wurde.
Diese sollte ich umgehend aufladen.
Das Urtei ist aber noch nicht rechtskräftig.