ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Der Bodenrichtwert ist für den Verkaufspreis in keiner Weise bindet. Der Preis kann immer frei vereinbart werden.
danke :top:
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ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Der Bodenrichtwert ist für den Verkaufspreis in keiner Weise bindet. Der Preis kann immer frei vereinbart werden.
danke :top:
Standardmäßig zählt der Käufer die Vermessungskosten! Sowie vieles andere auch, alles andere müsste sonst vereinbart werden aber bitte direkt in den Grundstückskaufvertrag!
Viel Erfolg bei deinem Projekt. Aber ich bin auch der Meinung, die Gesamtrechnung ist nachher entscheidend. Evtl. Das Grundstück bisschen runterhandeln und gut, haste am Ende mehr von.
Wird schon teuer genug werden alles, hier bitte gut aufpassen mit allem und nicht so leichtspielig, wie es Banken immer vorgeben zu sein, an die Sache ran gehen. Es geht um viel Geld das jemand am Ende mit Zinsen zurück möchte. Meist wird dadurch der doppelte Kaufpreis fällig.
ZitatOriginal geschrieben von altaso
Meist wird dadurch der doppelte Kaufpreis fällig.
Oha, da passe ich dann besser gut auf ![]()
Ein Gespräch mit einem Baufinanzierer von der Bank mit dem "S" im Logo hat nun ergeben das die Vermessungskosten nicht generell Sache des Käufers sind
Da der Kaufpreis (in weiser Voraussicht das Grundstückspreise steigen) als Festpreis ausgeschrieben ist , lässt sich da leider nichts dran drehen. Ich versuch mal mein Glück und schreibe ein Briefchen. Danke euch
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