Darf Mindestvertragslaufzeit aufgerundet werden?

  • Nach ein paar Emails an den Kundenservice wurde mir vor einer Woche bestätigt, dass das Kündigungsdatum nun korrigiert wurde. Man werde mir eine aktualisierte Rechnung schreiben und den (zwischenzeitlich bereits abgebuchten) Betrag zurücküberweisen.


    Eine aktualisierte Rechnung habe ich noch nicht bekommen, also heute mal dort angerufen: Die betonten nochmal, dass das Datum nur aus Kulanz geändert worden sei. Die Kündigung sei nur "zum Monatsende" möglich. Das steht nirgends so! Und das bedeutet effektiv, dass die Mindestvertragslaufzeit aufgerundet wird - noch immer unklar, ob das rechtens ist.


    Man hat mich aber nochmal damit abgespeist, ich solle bis zum Ende der Woche warten, dann werde ich eine aktualisierte Rechnung erhalten und die Rückbuchung werde eingeleitet.


    Übrigens steht in den Unterlagen vom Vertragsabschluss noch nicht mal "Mindestvertragslaufzeit", sondern nur "Vertragslaufzeit". Das ist meiner Meinung nach unmissverständlich. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie unter diesen Umständen mit ihrer Aufrundung juristisch durchkommen würden.

  • Sie kämen mit der Aufrund nicht durch und haben's sicher nichtmal juristisch probiert. Daß sie bei jedem "Kulanz" schreiben wird daran liegen, daß sie's so immer wieder probieren können. Würden sie ihren generellen Irrtum zugeben, dann müssten sie ihn ja ändern wollen und irgendwann auch ändern. Also schreibt man "Kulanz" und kassiert von der Kundenmehrheit zusätzlich im Durchschnitt einen halben Monat, macht eine Steigerung der gesamten Mobilfunkumsatzes um 1/48, ungefähr 2 Prozent. Da geht's um einen zweistelligen Millionenbetrag (Freenet 2013: €3,2Mrd Umsatz, 9Mio Mobilfunkkunden [Personen oder Verträge?]).

    Je suis Charlie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!