Vodafone Wandlung/Widerruf nach zweiter erfolgloser Reparatur

  • Hi,


    ich ärger mich aktuell mit meinem Lumia 1020 herum...


    Nachdem es nun 2x bei Arvato war (Beim ersten Mal war der Kopfhörerport defekt, beim zweiten Mal hatte die Displaybeschichtung ein Problem) ist bei dem frisch übersandten Austauschgerät das Display fehlerhaft...


    Da ich mir aktuell ernsthaft überlege inwieweit es Sinn macht noch einmal den Austauschvorgang durchzuführen (leider kenne ich spontan kein Gerät das dem Lumia 1020 ebenbürdig wäre :( ) wollte ich nach euren Erfahrungen bzw. den Auswirkungen fragen.


    Ich habe das Handy im Rahmen einer Aktion inkl. Vertrag mit GG erworben. Der Vertrag läuft eigentlich ausschließlich um das Handy zu bezahlen. Nun stellt sich die Frage inwieweit eine Wandlung (bzw. juristisch Korrekt ein Widerruf) hier Auswirkungen hat.


    Wird der Vertrag aufgelöst? Was passiert mit bereits getätigten Zahlungen? Wird einfach nur die Möglichkeit gegeben ein neues Gerät auszusuchen? Gibt es die Möglichkeit einfach ein NEUES, nicht geswaptes Gerät zu erhalten?


    Wie läuft das Ganze bei Vodafone ab?

  • da der Fehler nicht der gleiche war, sehe ich hier keinen Anspruch. Wirst wohl nur die Möglichkeit haben noch mal zu swappen.

  • Zitat

    Original geschrieben von astalavista66
    da der Fehler nicht der gleiche war, sehe ich hier keinen Anspruch. Wirst wohl nur die Möglichkeit haben noch mal zu swappen.


    Ergänzend,dazu 3x muß das Telefon in der Reparatur gewesen sein,eh es zur Wandlung kommt.


    Harris


    Telefon und Vertragstarif sind 2 verschieden paar Schuhe.


    Ne Wandlung beim Endgerät,zieht nicht die Auflösung des Vertrages nach sich.


    Wenn das Telefon ein 3mal in der Reparatur war und es geht danach nochmals kaputt,dann kann man das Telefon wandeln.


    Dann kannst du entweder wieder ein Lumia 1020 nehmen oder nimmst ein anderes Modell.
    Ist das andere Modell teurer in der Zuzahlung als das Lumia 1020,so stellt dir Vodafone die Differenz zw. dem teureren Telefon und dem Lumia 1020 in Rechnung.

  • Genau nochmal swappen... alle 3 lieferbelege mitnehmen und in einen echten Vodafoneshop gehen...keine Agentur!
    Die wollen immer nur zur Reparatur einschicken.Was ja auch sehr bequem von zuhause geht.
    Vodafone ist normalerweise so Kulant bei 3 Defekten egal welcher Art zu wandeln.
    Dann freundlich fragen ob du das Gerät nicht in ein anderes wandeln darfst bzw ein komplett neues bekommen kannst.
    Manche Shops haben sich da echt pissig, also auf in den nächsten bis es klappt.

  • Ich war bisher immer im selben Laden. Und der Typ war schon beim letzten Mal echt pissig und hat sich mit Händen und Füßen geweigert das Teil anzunehmen. Erst nach einem bestimmten Verweis auf gewisse § des BGB hat er es dann "auf meine Verantwortung" eingeschickt... ich werde versuchen was ich kann...

  • Autsch, hier ist wieder viel Halbwissen im Spiel. Wenn etwas defekt ist, hat der Verkäufer ZWEIMAL das Recht, nachzubessern. Vodafone versucht zwar auch noch den 3. Tausch, aber das ist rechtlich nicht haltbar. Es muss sich auch nicht um denselben Fehler handeln, das ist Quatsch, auch wenn der Verkäufer oder die Hotline es gerne mal so verkauft.


    Funktioniert das Gerät nach zwei Versuchen immer noch nicht, kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Rein rechtlich sind natürlich Kaufvertrag für das Handy und Vertrag über Mobilfunkdienstleistung getrennt, aber die meisten Gerichte sehen hier einen Zusammenhang. Deswegen ist dem Wunsch des Kunden nach sofortiger Auflösung nachzugeben.


    Dass das alles in der Praxis anders läuft, ist traurig, aber wahr.

  • Kann hier keine Fehler zumindest in meiner Aussage erkennen. zwei erfolglose Nachbesserungen in derselben Sache müssen es sein. Irgendwann könnte man imo höchstens noch die Unzumutbarkeit der Nachbesserungsmöglichkeit in Betracht ziehen...


    Siehe z.B. BGH VIII ZR 202/10


    Zitat

    Der Umstand, dass die Beklagte bereits wegen verschiedener anderer Mängel Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat, führt entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung nicht dazu, dass den Klägerinnen wegen der weiteren noch im Streit befindlichen Mängel eine Nachbesserung durch die Beklagte nicht mehr zumutbar wäre, denn der Käufer hat dem Verkäufer grundsätzlich wegen jedes einzelnen Mangels Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.


    Zumindest sehe ich da wenig Interpretationsspielraum oder wie seht ihr das?

  • Das Gesetz sagt zwar 2 Nachbesserungen,dann Wandlung.
    Aber die Praxis sieht anders aus,ergo 3 Nachbesserungen.
    Wenn der Anbieter auf 3x beharrt,dann bleibt für den Kunden nur vor das Gericht zu ziehen und das Recht 2x nachbessern,dann Wandlung einklagen.
    Aber welcher Kunde macht das schon?

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