O2 verlängert bei Tarifänderung den Vertrag, ohne darauf hinzuweisen dass

  • jof & phonefux


    1.Zitat:
    Interessanterweise schreibt O2 auf seinen eigenen Seiten: Vertragslaufzeiten: Falls sich die Mindestvertragslaufzeit durch den Wechsel verlängert, werden Sie selbstverständlich vor der Ausführung darauf aufmerksam gemacht. (Quelle: http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-...ick/ta-p/234995)" Ende


    EIn Schreiben oder dergleichen bekam ich nicht. Jedoch wird hier wohl Aussage gegen Aussage stehen?!?


    2. Klartext:
    Ich kann GAR nichts machen? Und muss es "gottgegeben" hinnehmen?


    p.s.
    3.@ Phonefux:
    Zitat"Ansonsten finde ich es wie gesagt logisch und nicht zu beanstanden. Wenn ich zuerst einen Vertrag kündige und danach am Vertrag Änderungen vornehme, gebe ich zu erkennen, dass ich doch am Vertrag festhalten will. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das irgendein Anbieter anders macht."Ende


    Bsp:
    D.h. wenn ich eine Wohnung miete, diese zum "xy" kündige, und 2 Tage später den Vermieter bitte noch die Fenster für die nächsten Monate abzudichten, bedeutet diese Anfrage an den Vermieter, dass ich die Kündigung ZURÜCKgenommen habe? :confused: :rolleyes: DAS kann es ja wohl echt nicht sein?!?

  • Seufz
    Kü.bestätigung liegt vor (Dezember 2012 bestätigte mir O2 die Kü).
    In 2013 wollte ich noch die verbleibenden Monate halt einen "grössren" Datentarif und damit begann offensichtlich die Problemati (ich steh auf dem Schlauch,w as du mit "pokern" meinst?

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Interessanterweise schreibt O2 auf seinen eigenen Seiten: Vertragslaufzeiten: Falls sich die Mindestvertragslaufzeit durch den Wechsel verlängert, werden Sie selbstverständlich vor der Ausführung darauf aufmerksam gemacht. (Quelle: http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-...ick/ta-p/234995)" Ende


    EIn Schreiben oder dergleichen bekam ich nicht. Jedoch wird hier wohl Aussage gegen Aussage stehen?!?

    Die Mindestvertragslaufzeit hat sich durch die Tarifänderung ja auch nicht verändert. Also gab es keine Mitteilung darüber.

    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    D.h. wenn ich eine Wohnung miete, diese zum "xy" kündige, und 2 Tage später den Vermieter bitte noch die Fenster für die nächsten Monate abzudichten, bedeutet diese Anfrage an den Vermieter, dass ich die Kündigung ZURÜCKgenommen habe? :confused: :rolleyes: DAS kann es ja wohl echt nicht sein?!?

    Das hat mit deinem Fall hier nichts zu tun. Fenster abdichten ist keine Änderung des Mietvertrags.


    Wenn du deinem Vermieter allerdings nach Ausspruch der Kündigung mitteilst, dass du gerne in die frei werdende Wohnung unter dir ziehen möchtest, weil die einen Garten hat, dann kann er davon ausgehen, dass nach dieser Änderung des Leistungsgegenstandes im Mietvertrag die vorherige Kündigung nicht mehr gilt.


    Auch beim Mobilfunkvertrag kannst du Optionen buchen oder den Anbieter bei einer Störung zur Beseitigung auffordern, ohne dass dies an der vorher ausgesprochenen Kündigung etwas ändert. Das sind aber völlig andere Fälle als eine Tarifänderung, bei der die Hauptleistungspflichten im Vertrag geändert werden.

  • Außer auf Kulanz geht da m.E. nichts. Versuch es mal freundlich im o2-Hilfe-Forum.


    Kannst du den Telekom-Vertrag eigentlich noch loswerden oder ist da die Widerrufsfrist abgelaufen? Weiß gerade nicht, ob die Telekom einen in so einem Fall (Portierung nicht möglich) aus dem abgeschlossenen Vertrag lässt.

  • Wobei mir folgendes einfällt:
    im Schnitt habe ich eien Rg. Höhe von 50Euro, mal verbleibende 12 Monate = 600 Euro Umsatz bei O2.


    wenn ich JETZT in den billigsten Tarif wechsle (9,99 EUro/Monat)und lege die O2-Karte in die Schublade, plus die Tarifwechselgebühr =nur 220 Euro Umsatz für O2 !


    Meint ihr die lassen sich auf den Deal ein, dass die mich nach 6 Monaten aus dem Vertrag lassen, dann wäre der Umsatz mit 6x50 Euro noch immer 80 Euro mehr als obig genannter "Umsatz-Worst-Case" für O2.


    Klar es sind nur 80 Euro, sicher ein Witz für O2, aber ein Versuch wert?

  • Denke, so flexibel sind die nicht. Welchen Tarif hast du denn aktuell?


    Die Nummer könntest du ja jederzeit in den neuen Telekom-Vertrag portieren.


    Dann stellt sich die Frage, wie man den Vertrag am günstigsten downgraden kann. Vermutlich sind das die 12 x 9,99 € im All-In S plus die 99,99 € Tarifwechselgebühr, also die 220 €, die du genannt hast.


    Oder du findest jemanden, der dir den Vertrag für 200 € auf die Kralle in einem passenden Tarif abnimmt, nachdem die Nummer raus ist. Bei Verlängerung auf 24 Monate würde ja keine Tarifwechselgebühr anfallen.


    Könntest ja jemanden in deiner Familie mit einem All-In-S für rechnerisch 12 € beglücken.

  • Man kann seit einiger Zeit Rufnummern auch aus laufenden Mobilfunkverträgen portieren. Der alte Vertrag läuft dann wahlweise entweder mit einer neuen Nummer weiter oder wird gegen Zahlung sämtlicher verbliebener Grundgebühren sofort beendet. Ich meine aber, o2 bietet nur die erste Variante an.


    Du könntest also:


    1. Jetzt die Nummer in deinen neuen Telekom-Vertrag portieren und würdest bei deinem o2-Vertrag eine neue Nummer erhalten.


    2. Dir einen Abnehmer für den o2-Vertrag im Freundes- oder Familienkreis suchen, diesen dann auf 24 Monate verlängern, wodurch du einen passenden, auch günstigeren Tarif wählen könntest ohne dass die Tarifwechselgebühr anfällt. Den Vertrag kannst du dann entweder umschreiben lassen (29,99 €?) oder du lässt ihn weiter auf dich laufen und änderst nur die Kontodaten auf den neuen Nutzer, das geht problemlos.

  • Ok.Danke.
    ich wähle Variante a.
    aber muss ich mich bzgl der Portierung aus dem laufenden Vertrag an T mob wenden oder wie geht das vonstatten?

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