Der N26 Bank Thread / Erfahrungen Number 26

  • Zitat

    Original geschrieben von Wolfgang Denda
    Noch eine Verständnisfrage: Ab heute muss jede Bank jedem Kunden laut Gesetz ein Konto mindestens auf Guthabenbasis einrichten. Existieren auch Vorgaben, was dieses Konto maximal kosten darf


    Nein.


    Aaaaber ;) :


    Die Bank darf dieses Guthabenkonto vermutlich nicht höher bepreisen als ein vergleichbares "normales" Konto. Sofern eine Bank das doch macht, wird sie bestimmt gerichtlich eins auf den Deckel bekommen.


    Zitat

    Original geschrieben von Wolfgang Denda oder werden unliebsame Kunden künftig über den selbst festgesetzten hohen Grundpreis draußen gehalten?


    Unliebsame Kunden werden schon immer außen vor gehalten. Denn z.B. die meisten Sparkassen mussten in der Theorie schon immer jedem ein Konto einrichten.


    Man kann z.B. beim kleinsten Anlass die Konten kündigen (z.B. bei gehäuften geplatzten Lastschriften).
    Man kann sagen, dass der Bearbeiter für die Guthabenkonten unbestimmt lange krank ist.
    Die Bank kann einen Eröffnungstermin beim Berater in 8 Wochen vorschlagen etc. ;) .


    Zitat

    Original geschrieben von Wolfgang Denda N26 wird sich da was einfallen lassen müssen...


    Wegen schlechter Schufa abpellen können sie jedenfalls keinen Interessenten mehr :D.

  • Zitat

    Original geschrieben von kossy
    Das würde aber bedeuten, dass alle gekündigten Kunden erneut ein Konto eröffnen können.
    Wäre ja etwas unlogisch.


    :top:


    Ich finde das Gesetz richtig gut. Wenn jemand Mist gebaut hat, und daraus gelernt hat, kann er ein Konto bekommen. Dann kann er das Konto zum P-Konto umwandeln, und dann darf er halt nur so viel Geld ausgeben, wie er hat. Wer dann Lastschriften platzen lässt oder neu straffällig wird, ist das Konto wieder los.


    Aber die Möglichkeiten für jemanden, neu zu starten, sind verbessert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Auf den ersten Blick sind es 2 unabhängige Firmen. Ich weiß jedoch nicht, wer die Eigentümer (Gesellschafter) der n26 GmbH sind.


    Sind die Selben wie bei Number26!


    Die Firma N26 GmbH wird unter der Handelsregister-Nummer HRB 170602 im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) geführt.
    Die Firma kann schriflich über die Firmenadresse Klosterstraße 62 10179 Berlin, Bundesland Berlin, Bundesrepublik Deutschland /Germany erreicht werden.
    Die Firma wurde am 24.09.2015 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
    Unternehmensgegenstand:
    Verwaltung eigener Vermögenswerte und erlaubnisfreie Vorbereitungshandlungen zur Erlangung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und dem Erbringen von Finanzdienstleistungen; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Stalf, Valentin, *04.10.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Tayenthal, Maximilian, *05.07.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.07.2015; mit Änderung vom 22.09.2015 in Ziff. 3


    Quelle: http://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/DE/4141899

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  • Zitat

    Original geschrieben von kossy Sind die Selben wie bei Number26!


    Laut Deiner Info, welche übrigens überholt ist, sind 2 der number26-Leute auch Geschäftsführer von n26. Wer die Gesellschafter sind (=Eigentümer), hat damit nix zu tun...


    Alleiniger derzeitiger Geschäftsführer von n26 GmbH ist übrigens Markus Gunter (früher mal DAB-Bank). Das könnte daran liegen, dass die BaFin in den ehemaligen Geschäftsführern keine Bankleiterqualifikationen sieht, und dass n26 andere Leute in die vorderste Linie stellen muss.

  • Das sieht nun nach schnellen hinarbeiten auf eine Lizenz aus. Da bin ich gespannt wie sich das auf die Bestandskunden auswirkt..

  • n26 muss erstmal jemanden finden, der die ich glaube 6Mio€ Deposit bei der BaFin hinterlegt (anders gibt es keine Banklizenz).


    Und so viel Geld ist von den bisher angeblich eingenommenen 10+2Mio€ nicht mehr da. Da muss jemand neues Geld nachlegen, oder hat das bereits diskret gemacht.


    Es bleibt spannend, oder es ist bald zu Ende :rolleyes:.

  • Kaution


    wenn eine Gesellschaft eine Kaution (6 M Eur.) hinterlegen muss wie du schreibst,
    und die Kohle nicht hat,
    könnte sie doch die Summe in eine Zahlungsreihe transformieren
    und diese von einer anderen Bank / FinTech "mieten"....
    bzw. ein Aval draus machen ...


    So wie das Angebot der DKB:
    https://www.test.de/thema/mietkaution/


    Wär das nix? Nur mal theoretisch und interessehalber den Bankfachmann gefragt ;)
    wäre spottbilig, würde kaum Kapital binden, und die freigesetzten Mittel könnten gut in Begrüßungsgeld, Amazon-Gutscheine o.dgl., versilbert-silbriges Kartendesign und anderen Talmiglanz bzw. Klimbim sowie güldene Premiumkreditkarten und Kwk-Prämien investiert werden
    Das übliche halt ...
    :o :cool: :top: :D

  • Re: Kaution


    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    wenn eine Gesellschaft eine Kaution (6 M Eur.) hinterlegen muss wie du schreibst,
    und die Kohle nicht hat,
    könnte sie doch die Summe in eine Zahlungsreihe transformieren
    und diese von einer anderen Bank / FinTech "mieten"....
    bzw. ein Aval draus machen ...


    Sehr lustig... n26 soll also eine Bürgschaft von jemand anderem bei der BaFin als Kaution hinterlegen :D .
    Die BaFin sagt hier: Nur Bares ist Wahres ;). Das kannst Du im KwG nachlesen.

  • Re: Re: Kaution


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Sehr lustig... n26 soll also eine Bürgschaft von jemand anderem bei der BaFin als Kaution hinterlegen :D .


    Eine Bürgschaft ist immer von jemand anders für jemand anders. Das liegt in der Natur der Sache, Herr Bankfachmann. Oder was hätten Sie gedacht? :D



    Zitat

    Die BaFin sagt hier: Nur Bares ist Wahres ;). Das kannst Du im KwG nachlesen.


    Und ich dachte, die EZB und die Politik wollen Bargeld abschaffen, weil sich sonst Negativzinsen nicht durchsetzen lassen -?!


    Ausserdem wurde das Zahlungskontengesetz (Jedermannkonto) damit begründet, dass sich der bargeldlose Zahlungsverkehr auf breiter Front durchgesetzt habe (siehe aktuelles Journal der BaFin)!


    Da muss das auch für das KwG gelten - man muss mit der Zeit gehen! Deshalb muss als n26-Kaution künftig auch der Personalausweis von Valentin St. und seine EC-Karte in der Schublade der Bafin genügen :D
    "Kautionen nach KwG künftig auch bargeldlos möglich"
    (In der Bafin-Schublade dürften sich eh schon die Armbanduhren der Bankvorstände, Yachten-Schlüssel und weitere Behelfspfänder aller dt. Großbanken tummeln .. )

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