Was muss der Vermieter zahlen?

  • Hallo Leute,


    habe da auch mal eine Frage.


    Habe eine Dachwohnung. Im Büro habe ich ein Schräg-Fenster und da ist ein Fensterrollo angebracht, das ich zuziehen kann wenn man schlafen möchte oder die Sonne reinscheint.


    Mein Problem: Als ich vor 1 Jahr eingezogen bin, waren im Schlafzimmer (2 Schräg-Fenster) keine Rollos.


    Wie schaut es jetzt aus ? Muss ich die kaufen und anbringen und das dann selber bezahlen, oder muss der Vermieter das machen ?


    Ich bin mir da etwas unsicher, weil wenn ich eine normale Wohnung beziehe ja auch überall Fensterrollos dran sind...:confused:


    Das stört halt schon ein bisschen weil ab 6 Uhr morgens wenn es hell wird ich kaum noch schlafen kann da zu hell.


    Danke für die Infos

  • Kannst du dir die Antwort auf die Frage eigentlich nicht selber stellen?


    Du hast die Wohnung ohne Rollos angemietet - weswegen solltest du auf einmal Anrecht auf die Anbringung von Rollos haben ??


  • in den meisten Mietverträgen steht aber, dass sogenannte "Kleinreparaturen an der Mietsache" vom Mieter zu zahlen sind. Was genau nun aber eine Kleinreparatur ist, ist nicht erläutert. Meine WC-Spülung war vor einem Jahr undicht, das wollte der Vermieter nicht zahlen. Er empfahl mir einen "günstigen" Handwerker ;) Resultat: ich hab´s dann selber repariert, zumal kein Material nötig war.


    d@niel


  • Rollos, Gardinen, Teppiche, Möbel, Telefon... gehören schon dazu, werden trotzdem meinst nicht mitvermietet. Hast Du lkeinen Anspruch drauf. Kannst ja mit dem Vermieter reden, vielleicht geht es als Modernisierung durch., Dann zahlt er es und legt Dir 11% der Kosten auf die Jahresmiete um. Muß er aber nicht. :D

    Vertrauensliste Teil V #1, Teil IV #2, #3, #4, Teil III #5, Teil I (die ganz alte - mit Strg+F nach windsandsterne suchen) #6 - und die vielen, die sich nicht eintragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von d@niel
    in den meisten Mietverträgen steht aber, dass sogenannte "Kleinreparaturen an der Mietsache" vom Mieter zu zahlen sind. Was genau nun aber eine Kleinreparatur ist, ist nicht erläutert. Meine WC-Spülung war vor einem Jahr undicht, das wollte der Vermieter nicht zahlen. Er empfahl mir einen "günstigen" Handwerker ;) Resultat: ich hab´s dann selber repariert, zumal kein Material nötig war.


    d@niel


    Also bei mir steht sowas nicht..., und ich hab so einen Vordruck ausm Schreibwarenladen. Aber gibt es bestimmt Urteile drüber. Such ma im Netz. Oder frag eine Mieterberatung :)

    Vertrauensliste Teil V #1, Teil IV #2, #3, #4, Teil III #5, Teil I (die ganz alte - mit Strg+F nach windsandsterne suchen) #6 - und die vielen, die sich nicht eintragen.

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