ZitatOriginal geschrieben von beugelbuddel
Ich könnte mir vorstellen,daß man das Transportieren der Möbel und das Unterstellen Ihm noch in Rechnung stellen könnte,oder?
Was dann allerdings die Aufgabe des Vermieters wäre...
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ZitatOriginal geschrieben von beugelbuddel
Ich könnte mir vorstellen,daß man das Transportieren der Möbel und das Unterstellen Ihm noch in Rechnung stellen könnte,oder?
Was dann allerdings die Aufgabe des Vermieters wäre...
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Was dann allerdings die Aufgabe des Vermieters wäre...
Ist in dem Fall klar,aber meist war ja hier die Rede davon,daß der Nachmieter die Möbel transportieren und unterstellen sollte.;)
...eine Wohnung ist i.d.R. in Besenreinem Zusatand, meist sogar noch fachmännisch (!) frisch gestrichen zu übergeben. Da Du deinen Mietvertrag mit deinem Vermiter, nicht mit Deinem Vormieter machst, würde auch ich mich nicht auf spielchen einlassen. Du übernimmst ja die Wohnung erst dann, wenn der Vormieter sie übergeben hat.
Und wenns keine Einigung mit dem Vormiter über irgendwelche ablösen gibt, wird der Vermieter normalerweise so oder so auf den Übergabezustand laut Mietvertrag bestehen.
Ein Kumpel von mir hat mal ne Kassettendecke und nen Teppich (auch geklebt) übernommen. als er dann Auszog, bestand der Vermieter natürlich auf den Zustand laut Mietvertrag, da war logischerweise keine Rede von Decke oder Teppich. Als er das Ding runtermachen wollte, kam der halbe Putz mit, beim Teppich gings nicht viel anders. Ergebniss: Renovierungskosten in ordentlich vierstelliger höhe !
Wenn Du das Zeug nicht willst, lass es wirklich lieber drauf ankommen. Das kann sonst hinterher teuer werden !
Gruesse
Charlie
Ich kann Dir nur wärmstens empfehlen und ans Herz legen, bei Schlüsselübergabe mit dem Vermieter ein pingelig-penibles Protokoll zu erstellen. Wenn da noch ein Teppich mit drinne ist, der da nicht hingehört, lass es Dir entweder schriftlich geben, dass er a) von vornherein drinne ist und b) Du ihn bei Auszug nicht entfernen musst. Oder bestehe darauf, dass die Sache von-wem-auch-immer noch in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wie es der Vermieter haben will. Gleiches gilt für irgendwelche anderen Einbauten, nicht weiß gestrichenen Wände, Türen und -rahmen, Teppichleisten usw.
Das deutsche Mietrecht ist zwar an einigen Punkten sehr Mieter-freundlich (v.a. bei Einfamilienhäusern - als Eigentümer ist man da oft faktisch enteignet - dazu könnte ich einen ganzen Thread zuko**en
), aber wenn Du ne Wohnung mietest, hast Du in anderen Sachen oft die absolute Arschkarte in der Hand. Zum Beispiel wenn es um sowas wie renovieren bei Auszug geht. Da gibt es immer wieder Spezis (ich spreche aus schmerzhafter eigener Erfahrung), die sich die ganze Wohnung von Grund auf neu herrichten lassen und mal rein gar nix mehr in das Objekt investieren, sondern nur abkassieren.
Also, lass Dich nicht unterkriegen und einen schönen Umzug sowie eine schöne Zeit mit Deiner Angebeteten in der eigenen Wohung! ![]()
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