Rechtsfrage zu Besitz und Verkauf einer Sache

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    siehe die friedmann geschichte
    wenn einem koks in nem laden als "kostenloser service" angeboten wird sieht die sache nämlich anders aus


    in dem fall macht sich der besitzer strafbar weil der handel verboten ist und er es ja irgendwo herbekomen hat ;)


    Verstehe ich nicht! :confused: Der Besitz und Erwerb von Kokain ist strafbar und verboten, ebenso selbstverständlich der Handel. Der Konsum jedoch nicht, aber das habe ich ja oben auch geschrieben! Dennoch musste Friedman einen Strafbefehl bezahlen wegen des Besitzes von Kokain.


    Ich verstehe deine Aussage also leider nicht ganz ;)

  • in dem moment wo man es kostenlos angeboten bekommt und zieht konsumiert man nur


    man kauft nichts und somit kann es einem auch nicht gehören ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ach so meintest du das. ;)


    Das widerspricht allerdings meiner Aussage nicht, denn hätte F. das Zeug mit nach Hause genommen, dann hätte ([hat] er hat ja deswegen den Strafbefehl bekommen) er es besessen und das ist strafbar.

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