Beiträge von Ginuwine



    Du musst dann den Port 5060 UDP öffnen, dafür musst du dann natürlich noch die IP vom N80 erfahren. Verbinde das N80 mit dem Router und dann muss dieser die IP angeben: WLAN-MAC-Adresse: *#62209526#.


    Danach Router neustarten. Telefon mit der PC-Suite sichern oder den Telefoninhalt auf der Speicherkarte sichern. Alle Daten wie SMS, Kontakte usw. kannst du so später wieder zurück übertragen. Handy komplett zurück setzten mit *#7370#.


    Dann alle Einstellungen bezüglich Sipgate und Wlan neu einstellen. Geh am besten auf die Sipgate Hompage und übernehme die Einstellungen für das E60/E61. Danach Handy neu starten. Wenn VoIP funktioniert, die vorher gemachte Telefonsicherung zurück spielen.

    Das kann man sich auch kaum vorstellen, aber das müssten sie machen. Wie hoch der dir dadurch entstandene Schaden dann genau wäre, müsste man prüfen. Nimm einfach ein BGB mit oder direkt einen Anwalt. Ob der sich dann aber bei dem geringen Streitwert überhaupt in Bewegung versetzt ist die andere Frage.


    Ärgerlich. Die 3 Wochen wirst du überleben. Danach beschwerst du dich einfach und machst deinem Unmut Luft.
    Aber ich würde an deiner Stelle jetzt trotzdem etwas Druck machen, vielleicht kannst du ja was rausschlagen, Zubehör, Gutschein usw. Man darf und muss sich nicht alles gefallen lassen!

    Hast du folgendes gemacht:


    Erlaubt dein Netzwerk zusätzliche Wlangeräte?
    Ist der entsprechende Port geöffnet?
    Hast du das N80 mal neugestartet?
    Hast du es mal mit manueller Anmeldung bei Sipgate versucht und dann auch ca. 1 Minute gewartet? ( danach mal die Testnummer 10000 anrufen )
    Notfalls Handy komplett zurücksetzten und alle Einstellungen neu eingeben.

    Re: N80-Wird der Sound durch Audio-Adapter verfälscht?


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Hey,
    Wird der Sound vom N80 eigentlich durch diverse Audio-Adapter (in meinem Fall AD-49) verfälscht?
    Vielen Dank!


    Durch den Adapter nicht! Alles weitere hängt dann vom verwendeten Kopfhörer oder Ausgabegerät ab.

    Hast du die Aussage mit der "eine Woche" schriftlich oder einen Zeugen? Wenn nein, ann hast du pech und musst warten.


    Wenn ja, und du das Handy unbedingt brauchst, dann fordere dein Gerät umgehend zurück. Zugleich forderst du ein vergleichbares Ersatzgerät. Bekommst du keins, dann kaufst du dir eins und stellst die dir dadurch entstandenen Kosten dem NSC in Rechnung.


    Aber als kleiner Tipp für die nächste Reparatur, vorher festlegen was gemacht werden soll. Alles was darüber hinausgeht nur nach Absprache. Das ganze natürlich schriftlich festhalten ;)