Also, die Sache ist wohl relativ einfach: (bin kein Anwalt, also nix verbindliches)
Durch die Auktion ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der sollte wohl erst nach 10 oder 30 Jahren oder so verjähren falls da überhaupt was verjährt (kann sowas verjähren?) => also mehr als genug Zeit.
Außerdem - rein rechtlich kann es dir völlig egal sein ob bei dem Typen der Blitz einschlägt oder sonstwas. Du hast Anspruch aufs Handy, notfalls muss ers halt reparieren / ein neues kaufen und dir geben. Wenn von Simlock vorher nicht die Rede war, dann hat er dir auch ein freies zu liefern. Außer er hat sich geirrt (Eigenschaftsirrtum? dass er meinte es sei frei es ist aber Simlock) - dann könnte man den Vertrag wohl rückgängig machen. So schauts aus. Deine Pflicht aus dem Kaufvertrag hast du mit der Überweisung wohl getan.
Zum Blitzeinschlag: Könnte theoretisch möglich sein, dass wenn der Blitz z.B. direkt daneben im Garten einschlägt oder so durch Induktion dadrin irgendwas durchschmort.
Anspruch aufs Handy hast du wohl auf alle Fälle (vorausgesetzt der Kaufvertrag kam zustande - sprich Volljährigkeit oder Einverständnis der Erziehungsberechtigten, Geschäftsfähigkeit etc.) - ich würde aber trotzdem erstmal versuchen mich außergerichtlich mit dem zu einigen. Der Klageweg steht dir ja später immrnoch offen. Sollte er partout nicht wollen, erstmal Frist zur Lieferung des Handys setzen, und dann weiter schauen.