Ach sowas spielt in NRW doch keine Rolle, da wählt man jeden "rot/grünen Besen" trotzdem. In Bayern ist es ähnlich, nur mit anderer Farbe. ![]()
Beiträge von bernbayer
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Am günstigsten wäre da über VOIP anzurufen. Damit kann man schon je nach Anbieter ab 0,5 cent ins deutsche und viele ausländische Fest- und sogar Mobil-Netze anrufen. Fürs moderne Smartphones gibt es ja entsprechtende APPS. (z.B. "MobileVoip), welche mit versch. Anbietern genutzt werden kann. Z.B mit Voipyo für 0,5 cent nach Schweden Fest- und Mobilnetz.
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Warum?
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Na da würde ich mal höflich anfragen was das soll, normalerweise führt eine Aufladung zur Verlängerung der Guthabengültigkeit und nicht zu einer Verkürzung.

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Das hat ja nichts mit einer Bindungsfrist zu tun. Ich kann das Guthaben z.B schon nach 1 Jahr verbrauchen und die Karte stilllegen. Das die maximale Gültigkeit bis 2038 angegeben wurde, spielt dann keine Rolle mehr. Eine maximale Guthabengültigkeit stellt keine vetragsrechtliche Bindungszeit dar.
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Zitat
Original geschrieben von stefan3
Hier gehts um Karten, die niemals aufgeladen wurden. Die wurden anscheinend alle von 2038 zurückgestuft und für einen Termin zwei Jahre nach der Aktivierung zur Abschaltung vorgemerkt.Ein Rückstufung der Gültigkeit halte ich rechtlich für bedenklich. Glaube nicht das dies vor Gericht Bestand hätte.
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Meine Karte ist nach wie vor bis 2038 gültig. Habe allerdings im letzten Jahr aufgeladen, um die alte Datenflat zu behalten.
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Glaube nicht, daß die Bildzeitung großen Einfluß darauf hat, ob eine Partei den Einzug in den Bundestag schafft oder nicht schafft.
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Da bin ich mir ziemlich sicher daß die FDP wieder in den nächsten Bundestag einziehen wird. Ich schätze mit um die 7 Prozent. Zieht ja auch langsam in den Umfragen wieder an. (Emnid 5 Prozent). Allerdings wird der Vorsitzende dann nicht mehr Rösler sein. Vermutlich könnte das dann Lindner sein, falls die FDP in NRW den Wiedereinzug in den Landtag schafft.
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DA sind dann die AGB anscheinend nicht auf den neuesten Stand. stellt sich noch die Frage was das ganze kostet?