Beiträge von Buck

    Vollkommen richtig. Wenn ich an die Leistungen der sprichwörtlichen Schneckenpost von vor 10 Jahren denke, dann hat sich schon sehr viel getan. Unter dem Kostendruck den ecolo treffend beschrieben hat, wandelt sich die Post nunmehr, zumindest für den Endverbraucher, eher im negativen Sinne. Man sieht das ja auch ganz gut an den vielen Filialschliesungen, teilweise verbunden mit der Eröffnung von so genannten Agenturen. Alles was mehr Kosten als Erlöse produziert wird gnadenlos zusammen gestrichen. Eine ähnliche Entwicklung ist übrigens auch bei der guten alten Bahn zu sehen…

    Re: @ Akky


    Zitat

    Original geschrieben von dr zuzelbach
    `... hier liegt ebenfalls (genau genommen) ein krasser Auslieferungsfehler vor. Ist der Empfänger nicht persönlich bekannt muss er sich ausweisen. Aber wie bereits weiter oben erwähnt, ist es zwischenzeilich für die Post AG wohl günstiger, Ausfälle/Verluste zu bezahlen, anstatt wieder qualifiziertes Personal einzusetzen !! :mad:

    Na ja, sagen wir mal so: Es geht kaum noch anders. Gehe mal davon aus, dass die DTAG für das Paket von Carsten kaum viel mehr als 2 vieleicht 2,2 Euro bezahlt. Für dieses Geld wird die Sendung abgeholt, über Verteilzentren geschleust, datentechnisch erfasst und (das eigentliche Problem) auf der letzten Meile dem Kunden, teilweise wegen Abwesenheit mehrfach, zugestellt. Auch das sicherlich hohe Gesamtvolumen, welches DHL für die DTAG bewegt, lässt hier in der Regel nicht mehr viel Luft, schon gar nicht für die Zusteller. Der KEP-Markt im Allgemeinen ist mittlerweile an einem Punkt, wo weitere Preissenkungen fast nur noch auf Kosten der Qualität machbar sind.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Nein. Warum sollte er?

    War nur für den Fall gemeint, dass er es versäumt den Einzug zu sperren und bereits erfolgte Abbuchung zurückzuweisen. Ansonsten ist er ja erstmal in der komfortableren Position des Beklagten..


    Hallo Laubi..;)

    Da kein Haftungsübergang stattgefunden hat und somit die Haftung nicht bei Dir liegen kann, liegt das Problem in erster Linie beim Versender. Sollte die DTAG nachweisen können, dass sie die Beförderungsbestimmungen von DHL eingehalten hat (bin mir ziemlich sicher, dass derartige Sendungen von der Beförderung ausgeschlossen sind, es sei denn, es gibt ein diesbezügliches Sonderabkommen zwischen DHL und DTAG) und die Sendung auch korrekt versichert war, dann könnte eventuell auch DHL haftbar sein. Es würde mich allerdings sehr wundern, wenn dies möglich wäre…


    Kurz: Dich trifft in keinem Fall Schuld. Da Du im Falle eines größeren Missbrauchs Dein Recht wohl einklagen musst, würde ich Dir empfehlen, in solch einem Fall sofort die Einzugsermächtigung zu kündigen und eventuell belastete Beträge zurückbuchen zu lassen. Ein entsprechender Rechtsstreit kann sich ja bekanntlich lange ziehen. Da dies für Dich zumindest Zeit und Nerven bedeutet, wärst Du im Fall der Fälle also doch geschädigt…:(

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      Carsten:


    Das ist eindeutig ein Paket. Da dürfte der Zusteller ein Problem bekommen - er hätte eine Unterschrift von Dir bekommen müssen.


    Sicherlich, aber "lediglich" mit seinem Vorgesetzten. Eine Haftung über den materielen Wert hinaus wird DHL dennoch nicht leisten müssen...

    Hallo Carsten,


    grundsätzlich musst Du bei fast jedem Versandweg damit rechnen, dass Deine Sendung von jemandem zur Haustür gebracht wird, der sich gegebenenfalls nicht die Bohne um den Qualitätsanspruch seines Arbeitgebers kümmert. Bedingt durch den immer stärkeren Preiskampf in diesem Segment ist es leider so, dass die Bezahlung und somit die Qualität des Personals im Schnitt immer geringer und die Fluktuation entsprechend größer wird. Dies gilt übrigens für alle namhaften Versender, da hat jeder so seine regionalen Problemzonen.


    Im Falle einer Simcard sehe ich das Problem jetzt allerdings nicht so dramatisch. Wieso vereinbarst Du nicht, dass die Karte erst nach Deiner Empfangsbestätigung aktiviert wird? Der Versand einer aktiven Karte ist wahrscheinlich nicht einmal von der Transportversicherung abgedeckt, vom unerheblichen Materialwert einmal abgesehen. Aus Sicht des Versenders halte ich es für sehr problematisch, wenn wirklich eine aktive Karte zusammen mit sämtlichen Papieren in einer Sendung zum Versand kommt. Aus gutem Grund schicken schließlich auch Banken entsprechende Karten und Pin-Informationen grundsätzlich getrennt….


    Grüße nach LU


    Buck

    Zitat

    [i]btw: Was wäre ich für ein Kaufmann, wenn ich meine Preise an meine "Privat"-Kunden weitergeben würde :D


    Gruß, Marc.

    Ist sicherlich auch vernünftig. In Relation zu den Privatkundentarifen mit solchen Späßchen wie >4 Euro und mehr für 2 Kilo würde es so manchen Kunden die Tränen in die Augen treiben, wenn er wüsste welche Konditionen im Geschäftskundenbereich Anwendung finden. Gerade die gelben Freunde drehen ja permanent an der Preisschraube für die Schalterpakete um bei den Geschäftskunden stabil bleiben zu können.


    Buck

    Zitat

    Original geschrieben von mpapageno
    Also, bei Fragen zu DPD und sonstigen KEP-Diensten, könnt ihr mich fragen, hoffe dann, soweit wie möglich helfen zu können.


    MfG, Marc.

    Das prinzipiell die Möglichkeit der Differenzierung zwischen den Leistungen für Geschäfts- und Privatkunden besteht weisst Du aber schon, oder? Du kannst nicht alle Privilegien die Du als Firmenkunde besitzt auf Paketshop-Kunden übertragen.


    Gruß


    Buck